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‎Klotzsche (FDP): Regionalversammlung soll 3. Offenlage beschließen

Anlässlich der ‎morgen geplanten Verabschiedung der Windvorranggebiete in Nordhessen und damit auch für den Landkreis Fulda erklärt Mario Klotzsche, Kreisvorsitzender der FDP:

„Wir appellieren an die Mitglieder der Regionalversammlung den Teil-Regionalplan Energie mit den Windvorranggebiete nicht , wie geplant, zu verabschieden.

Den Appell vom 5. Oktober haben neben den 25 Erstunterzeichnern, an der Spitze der frühere hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch, binnen 24 Stunden schon über 400 Bürgerinnen und Bürger ‎unterzeichnet.

Die Regionalversammlung wird aufgefordert eine dritte Offenlage des Regionalplanes vorzunehmen, statt jetzt voreilig Vorranggebiete zu beschließen. Die Unterzeichner kritisieren, dass weder die Eignung der Flächen hinreichend und vor allem ergebnisoffen geprüft wurde, noch die beim Energiegipfel 2011 versprochene intensive Bürgerbeteiligung stattgefunden hat.

Im Gegenteil, aus der damals sehr emotional geführten Diskussion über neue Energieerzeugungsformen wurde eine dogmatische Debatte, bei der sich alles nur noch um das vermeintliche Zwei-Prozent-Ziel dreht. Alle anderen Belange, Naturschutz, Tourismus, Landschaftsbild, fanden keine Beachtung mehr.

Insgesamt haben über 32.000 Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen den Regionalplan vorgebracht. Mehr als 50 Städte und Gemeinden im RP Kassel haben sich ablehnend gegen die Vorranggebiete geäußert. Das alles ignoriert die Regionalversammlung bisher ‎vollständig.

Negativer Höhepunkt der Entwicklung ist schließlich der Umstand, dass die Regionalversammlung in der Besetzung von 2011 die Beschlüsse treffen soll, obwohl im März Kommunalwahlen waren und die neuen Abgeordneten der Regionalversammlung längst ‎gewählt sind. Durch juristische Spielereien amtiert hier ein längst abgewähltes Gremium weiter, so als ob die Bürger im März nicht gewählt hätten. Das hat mit demokratischen Grundprinzipien nichts zu tun und bietet sehr ernsthafte Gründe die Beschlüsse, falls sie morgen getroffen werden, auch vor Gericht anzufechten.“

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