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KAB begrüßt Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof zum verkaufsoffenen Sonntag am Petersberg

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda begrüßt das Verbot des verkaufsoffenen Sonntags am 9. Oktober am Petersberg. Der Sozialverband hatte gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag“ Widerspruch gegen die Genehmigung der Gemeinde Petersberg eingelegt und nach dessen Rückweisung durch die Gemeinde den Klageweg beschritten.
„Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Ansicht gefolgt ist, dass bei der Planung am Petersberg die Verkaufsöffnung im Vordergrund stand und nicht der Anlass, was widerrechtlich ist“, so der Diözesanvorsitzende Wolfgang Spiegel. Mit der Gerichtsentscheidung würde „Mitmenschlichkeit“ vor den Kommerz gestellt. „Der Sonntag ist der einzige ‚kollektive freie Tag´ und hat damit eine hohe soziale und kulturelle Funktion, die nicht weiter ausgehöhlt werden darf“ so Spiegel.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte am heutigen Tag dem Beschluss der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel vom 06. Oktober. Beide Beschlüsse wurden umfangreich begründet. Sonntägliche Verkaufsöffnungen seien nur zu genehmigen, wenn ein Anlass, z. B. ein Markt, im Vordergrund stehe. Dies konnte nach Ansicht des VGH die Gemeinde Petersberg an keiner Stelle nachweisen. Auch der Einwand der Gemeinde, den örtlichen Händlern die Möglichkeit zu geben, den aus einem anderen Grund resultierenden Besucherstrom auch für sich zu nutzen und sich gegenüber den im Internet bestehenden Einkaufsmöglichkeiten zu präsentieren, blieb ohne Erfolg. „Die Ladenöffnungszeiten sind an Werktagen einschließlich des Samstags vollständig freigegeben, so dass der Sonntagsruhe besondere Bedeutung zukommt“ so das Gericht in seinem Urteil. „Zum ersten Mal stellt ein Gericht diesen Bezug her“ freut sich KAB Diözesansekretär Michael Schmitt, der die KAB in der „Allianz für den freien Sonntag – Hessen“ vertritt.

„Trotz eindeutiger Gesetzeslage und klarer Rechtsprechung ist eine ungezügelte Zunahme sonntäglicher Verkaufsöffnungen festzustellen“ so Schmitt. Deshalb klagen Trägerorganisationen der Allianz vermehrt gegen diese Praxis. Viele Städte und Gemeinde würden in der Genehmigungspraxis nach dem Prinzip „wo kein Kläger, da kein Richter“ verfahren und seien dann verwundert, wenn gerichtliche Entscheidungen gegen deren Beschlüsse fielen, so Schmitt. Schon Anfang April hatte die Hessische Allianz für den freien Sonntag flächendeckend alle Städte und Gemeinden auf die aktuelle Rechtsprechung hingewiesen. Auch der Hessische Sozialminister Grüttner hatte in einem Schreiben die Kommunen darauf hingewiesen, verantwortlicher mit Genehmigungen zu Sonntagsöffnungen umzugehen. „Offensichtlich wurde beides von der Gemeinde Petersberg, die zudem von der Osthessischen Allianz im Juni nochmals angeschrieben wurde, nicht ernst genommen“ so der KAB Diözesansekretär. „Der Versuch mit einer kurzfristigen Genehmigungspraxis Recht und Gesetz zu umgehen ist gescheitert“ so Schmitt. Entstandene Nachteile für die Einzelhändler habe insbesondere der Gemeindevorstand zu verantworten.

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