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Für den Fall der Fälle

img_9698Am Dienstag, 11.10.2016, hat antonius – Netzwerk Mensch eine Vortragsveranstaltung unter dem Thema „Für den Fall der Fälle“ durchgeführt. Das Interesse an diesen erbrechtlichen Themen war so groß, dass nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.
Ungeachtet dessen wird es eine Folgeveranstaltung am 08.11.2016 zu dem erbrechtlichen Thema „Behindertentestament“ geben, über die aber noch weitere Informationen veröffentlicht werden.

Für den Vortrag konnte Herr Dr. Gerhard Schlitt, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht aus Petersberg, gewonnen werden, der bereits viermal vom FOCUS als Erbrechtsspezialist ausgewiesen worden ist. Er hat einen breiten Bogen über erbrechtliche Themen, insbesondere zu Fragen der Notwendigkeit der Erteilung von Vorsorgevollmachten, zu Problemen eines Übergabevertrages und auch zu erbschaftsteuerlichen und erbrechtlichen Problemen gespannt. Der Referent wies darauf hin, dass bei der Errichtung eines letztwilligen Testaments wichtige Vorgaben zu erfüllen sind. Es ist nicht immer zwingend, dass man nur einen Alleinerben oder mehrere Erben testamentarisch berücksichtigt. Daneben kann man auch durch Vermächtnisse zugunsten von dritten Personen oder möglicherweise zugunsten von Hilfsorganisationen oder gemeinnützigen Stiftungen Geld- oder Sachvermächtnisse anordnen. In einem Testament können aber auch Auflagen und Testamentsvollstreckung angeordnet werden, wenn eine Person besonders dafür bevollmächtigt werden soll, die Erbauseinandersetzung durchzuführen, um Streit zwischen den Miterben zu vermeiden. Da bei letztwilligen Verfügungen auch oft das Pflichtteilsrecht von Kindern oder Eltern tangiert wird, gab der Referent hier entsprechende Tipps, wie derartige Pflichtteile zumindest durch entsprechende lebzeitige oder letztwillige Verfügungen minimiert werden können.

Der Vortrag endete dann mit einer interessanten Fragestunde. Es wurde deutlich, dass das Thema Erbrecht immer großes Interesse findet. Andererseits gab Herr Dr. Gerhard Schlitt auch bekannt, dass aufgrund einer Umfrage nur jeder Vierte ein Testament errichtet und 3/4 der Deutschen die Erbfolge dann doch eher dem Zufall überlassen, was aber nicht sinnvoll ist.

Er gab den Rat, dass jeder über seine persönliche Situation nachdenken und möglicherweise ein Testament errichten sollte, das geeignet ist, die Familienangehörigen abzusichern und Streit unter den Miterben zu vermeiden. Da bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig eine Erbengemeinschaft eintritt, läuft diese nicht selten auf eine Zerschlagung des Familienvermögens hinaus.

Vormerken: Vortragsveranstaltung zum Thema Behindertentestament und mehr (Wie hilfsbedürftige Personen über den Tod der Eltern hinaus absichern?) am Dienstag, 08.11.2016, 18.00 Uhr (Zitronenfalter, St.-Vinzenz-Straße 70, 36041 Fulda). Anmeldung: 0661 – 1097 207 oder stiftung@antonius-fulda.de

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