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Das hessische Umweltministerium legt neue Rote Liste der Vögel vor

„Mit der neuen Roten Liste der Vögel ist eine umfassende Bestandsaufnahme über den Zustand der hessischen Vogelwelt erfolgt. Das ist wichtige Grundlage, um darauf aufbauend Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen zu können“, sagte Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser anlässlich der Veröffentlichung der neuen Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens, die vom Umweltministerium herausgegeben wird. Die Arbeit ist ein Gemeinschaftswerk der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). Die letzte Rote Liste stammt aus dem Jahr 2006.

Die Rote Liste gibt einen Überblick über die aktuellen Zahlen: In Hessen sind darin 217 Brutvogelarten verzeichnet. 12,6 Prozent der regelmäßigen oder ehemals regelmäßigen Brutvogelarten Hessens sind ausgestorben. 18,9 Prozent sind vom Aussterben bedroht, 3,2 Prozent sind stark gefährdet, 8,4 Prozent werden als gefährdet eingestuft. 5,8 Prozent sind von jeher in Hessen selten, für 12,1 Prozent ist eine künftige Gefährdung wahrscheinlich. 38,9 Prozent der Arten gelten als ungefährdet.

Beim Schutz von Groß- und Greifvogelarten, die häufig auch als „Flaggschiffarten“ des Naturschutzes gelten, konnten in den vergangenen 25 Jahren bei einigen Arten spektakuläre Erfolge gefeiert werden. So zeigt zum Beispiel der Weißstorch eine sehr positive Entwicklung. Mehr als 400 Brutpaare besiedeln jetzt wieder Hessen, nachdem die Art in den 1970er Jahren fast ausgestorben war. Massive Artenschutzbemühungen haben bei Wanderfalke und Uhu dazu geführt, dass diese zwischenzeitlich ausgestorbenen Arten sogar aus der aktuellen Roten Liste entlassen werden konnten. Beim Fischadler kann möglicherweise in den nächsten Jahren wieder mit einer dauerhaften Brutansiedlung gerechnet werden. Der konsequente Schutz der Brutplätze und das Abstellen der direkten Verfolgung durch den Menschen haben bei diesen Arten die positiven Entwicklungen ermöglicht.

Für viele der heimischen Brutvogelarten ist die Bestandssituation aber weiterhin kritisch. Für die meisten Arten, die bereits bei der letzten Roten Liste in hohe Gefährdungskategorien eingestuft wurden, hat sich die Gefährdungssituation nochmals verschärft. Besonders schlecht geht es den (Nass-) Wiesenvögeln, den Ackervögeln und den Vögeln, die auf natürlicherweise wenig bewachsene, offene und magere Standorte und deren Ersatzlebensräume (z.B. Sandgruben) angewiesen sind. Die hessischen Feldlerchen haben beispielsweise in den vergangenen 25 Jahren um mehr als 50 Prozent abgenommen. Die Lebensräume sind auf Grund veränderter Bewirtschaftungsbedingungen heute in weiten Landesteilen verschwunden.

Für den Kiebitz, der auch das Titelbild der Roten Liste ziert, wurden zwar in den verbliebenen Brutgebieten zusammen mit ehrenamtlich tätigen Vogelschützern massive Schutzmaßnahmen unternommen. Die Bestandssituation ist aber weiterhin kritisch. Von ehemals mehr als 2000 Brutpaaren ist der hessische Bestand auf 250 bis 400 Paare zurückgegangen. Die Bestände von Braunkehlchen und Wiesenpieper, die auf extensiv genutzte Wiesen in den Mittelgebirgen angewiesen sind, sinken. „Hier gilt es zu versuchen, die extensive Wiesennutzung aufrecht zu erhalten und zu verhindern, dass diese Flächen verloren gehen“, so die Staatssekretärin. Erstmals auf der Roten Liste befindet sich der Kuckuck. Auch bei ihm wirkt sich neben der Klimaerwärmung die Intensivierung der Landnutzung negativ aus.

Die hessische Landesregierung begegnet dem Rückgang von Arten im Rahmen der Biodiversitätsstrategie beispielsweise mit Artenhilfsprojekten, Agrarumweltmaßnahmen und umfassenden Managementplänen in Schutzgebieten.  „Die Staatliche Vogelschutzwarte hat für viele stark gefährdete Vogelarten Artenhilfskonzepte und Maßnahmenpakete entwickelt. Diese müssen zeitnah umgesetzt werden, damit sich der Zustand der hessischen Vogelwelt verbessert“, so Dr. Tappeser.  Zudem hat die hessische Landesregierung im Rahmen der Biodiversitätsstrategie Kooperationsverträge mit der Rohstoffindustrie abgeschlossen. Denn oftmals können z.B. im Abbau befindliche Kies- und Sandgruben wichtige Ersatzlebensräume für gefährdete Arten bieten, die – wie Flussregenpfeifer oder Uferschwalbe – hinsichtlich ihrer Brutplätze auf Rohböden oder Steilwände angewiesen sind. Die Kooperation soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden.

„Wir sind im Naturschutz auf Kooperation und Entgegenkommen von Landnutzern angewiesen. Aber wie viel ärmer wären wir ohne imposante Vogelarten wie Schwarzstorch, Braunkehlchen oder gar den Gesang der Feldlerche“, so Dr. Beatrix Tappeser. Gerade gefährdete Vogelarten zeigten durch ihr Vorkommen an, dass die Natur auch als Lebensraum des Menschen zwar noch in Ordnung aber gefährdet sei. „Darum lassen Sie uns alle unseren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und damit unserer Natur- und Erholungsräume leisten“, so die Staatssekretärin abschließend.

Die Rote Liste ist online verfügbar unter: https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/rote_liste_der_brutvogelarten_barrierefrei.pdf

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