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Stabilitätsbericht 2016 des Landes Hessen

„Hessens Finanzen sind solide aufgestellt!“, das unterstrich heute erneut die Staatssekretärin im Hessischen Ministerium der Finanzen, Dr. Bernadette Weyland, anlässlich des aktuellen Stabilitätsberichts der Landesregierung. Finanzstaatssekretärin Dr. Weyland stellte dazu fest: „Hessen hält bei allen Kennzahlen die vom Stabilitätsrat festgelegten Schwellenwerte mit deutlichem Sicherheitsabstand ein. Dies zeigt, dass die Finanzpolitik des Landes nicht nur den richtigen Weg eingeschlagen hat, sondern auf diesem Weg auch Schritt für Schritt‎ vorankommt.“

Dr. Weyland machte jedoch zugleich deutlich: „Das gute Ergebnis darf jedoch kein Argument für ein Nachlassen bei den Konsolidierungsanstrengungen sein. Die Hessische Landesregierung ist einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik verpflichtet. Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, im Jahr 2019 mit der Tilgung der Altschulden des Landes zu beginnen.“ Dies werde jedoch nur gelingen, wenn Hessen auch in Zukunft an seiner Finanzpolitik mit Vernunft und Augenmaß festhalte. „Wer die Welt durch eine rosa-rote Brille sieht, der verkennt die finanzpolitischen Herausforderungen der heutigen Zeit. Den Weg der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung gehen wir in Hessen deshalb konsequent weiter“, so Weyland.

Die Finanzstaatssekretärin warb in diesem Zusammenhang insbesondere dafür, die aktuell positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konsequent für die weitere Konsolidierung des Landeshaushalts zu nutzen, da dies bei schlechteren wirtschaftlichen Aussichten ungleich schwerer falle. „Auch wir in Hessen profitieren von einer guten wirtschaftlichen Konjunktur, von steigenden Steuereinnahmen. Niemand kann jedoch mit Sicherheit vorhersagen, wie lange der konjunkturelle Rückenwind anhalten wird. Wir sind daher klug beraten, einen möglichst großen Teil der noch vor uns liegenden Konsolidierungswegstrecke bereits jetzt zurückzulegen“, sagte Dr. Bernadette Weyland abschließend.

Zum Hintergrund:

Mit der Vorlage des Stabilitätsberichts kommt Hessen einer Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat jährlich im Herbst über die Haushaltslage zu berichten. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Den Kern des Stabilitätsberichts, den die Länder jährlich im Herbst dem Stabilitätsrat übersenden müssen, bildet die Darstellung bestimmter Haushaltskennzahlen, die aus Vergleichsgründen für alle Länder nach einheitlichen Maßstäben ermittelt werden. Signalisieren die Kennziffern eine Fehlentwicklung, beschließt der Stabilitätsrat die Einleitung eines Prüfverfahrens, ob sich in der Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage anbahnt. Kommt das Prüfverfahren zu dem entsprechenden Ergebnis, vereinbart der Stabilitätsrat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm, dessen Einhaltung ebenfalls durch den Stabilitätsrat überwacht wird. Durch dieses Überwachungsverfahren soll sichergestellt werden, dass finanzielle Fehlentwicklungen in den Gebietskörperschaften frühzeitig erkannt und korrigiert werden können.

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