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Ausstellungseröffnung im Heuson-Museum „Die Opfer des NSU“

Am kommenden Montag den 21.11.2016 um 19:00 Uhr wird die Ausstellung „Die Opfer des NSU“ im Heuson-Museum in Büdingen (Rathausgasse 6, 63654 Büdingen) eröffnet. Zur Eröffnung wird eine Podiumsdiskussion mit Birgit Mair (NSU-Expertin und Erstellerin der Ausstellung) Andreas Balser (Antifa-Bi e.V.) und Lisa Gnadl (Landtagsabgeordnete im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss) stattfinden. Die Ausstellung wird bis zum 04.12.16 im Heuson-Museum zu sehen sein und kann während der Öffnungszeiten besichtigt werden. Schülergruppen oder größere Gruppen können sich unter tobias.gniza@web.de für Führungen durch die Ausstellung anmelden. Die Veranstaltung und die Ausstellung wird von der Antifaschistischen Bildungsinitiative e.V. und dem Büdinger Geschichtsverein organisiert und gefördert durch „Mitmischen in Büdingen und Altenstadt“.

Zum Inhalt der Ausstellung:

Die bilderreiche
Ausstellung setzt sich auf 22 Tafeln mit den Verbrechen des NSU in den Jahren 2000 bis 2007 sowie der gesellschaftlichen Aufarbeitung nach dem Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrundes im November 2011 auseinander. Im ersten Teil der Ausstellung werden die Biografien von Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Mehmet Turgut, Habil Kilic, Ismail Yasar, Mehmet Kubasik, Theodoros Boulgarides, Halit Yozgat und Michele Kiesewetter dargestellt. Zu Wort kommen auch Angehörige der Mordopfer. Weitere Tafeln beschäftigen sich mit den Bombenanschlägen in Köln sowie den Banküberfällen, bei denen unschuldige Menschen teilweise lebensbedrohlich verletzt wurden.

Der zweite Teil beleuchtet die Neonaziszene der 1990er Jahre sowie die Hilfeleistungen an den NSU-Kern aus einem neonazistischen Netzwerk. Dargestellt werden auch die Gründe, warum die Mordserie nicht aufgedeckt wurde sowie der gesellschaftspolitische Umgang mit dem Themenkomplex nach dem Auffliegen der neonazistischen Terrorgruppe am 4. November 2011.

Unter http://www.opfer-des-nsu.de/ finden Sie weitere Infos.

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren.

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