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Dritter Fall des Vogelgrippeerregers H5N8 in Hessen

Bei einem Rosa Pelikan, der vergangene Woche im Opel-Zoo verstorben war, hat sich der Verdacht, dass es sich um die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 handelt, bestätigt. Dies hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) heute mitgeteilt. Damit gibt es nun mittlerweile drei bestätigte Fälle des Vogelgrippeerregers in Hessen.

In den vergangenen beiden Wochen hatte der Opel-Zoo im Rahmen der allgemeinen Aufstallpflicht in Hessen und zur Umsetzung der Eilverordnung des Bundes in Bezug auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen bereits zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Der Opel-Zoo hat im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde im Hochtaunuskreis heute beschlossen, dass der Zoo bis auf Weiteres für Besucher geschlossen bleibt. Auch die Sperrung des öffentlich zugänglichen Weges, der durch das Gelände des Opel-Zoos führt, wird derzeit vorbereitet. Dies geschieht zum Schutz der Tiere und als Vorsichtsmaßnahme in Bezug auf eine mögliche Verbreitung des Virus.

Der gesamte Vogelbestand des Zoos wird nun amtlich beprobt, um festzustellen, ob es noch weitere infizierte Tiere gibt. Mit Ergebnissen wird Ende der Woche gerechnet. Die anderen im Opel-Zoo lebenden Pelikane werden bereits seit vorvergangener Woche strikt getrennt von den übrigen Vögeln gehalten und hatten keinerlei Kontakt zu Besucherinnen und Besuchern. Bisher zeigten diese Pelikane keine klinischen Auffälligkeiten, so dass derzeit erfreulicherweise auf ihre Tötung verzichtet werden kann. Trotzdem bleiben die Tiere bis zum Abschluss aller Untersuchungen in Quarantäne.

Um den Zoo werden durch die örtlich zuständigen Veterinärbehörden nun zwei Restriktionsgebiete eingerichtet: Ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Zoo sowie ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern (genaue Gebietsabgrenzung siehe unten). Innerhalb dieser beiden Zonen werden alle gewerblichen Geflügelbestände von den örtlich zuständigen Veterinärbehörden in den nächsten Tagen inspiziert und gegebenenfalls auch Proben genommen. Außerdem gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Betriebsfremde Personen sind von allen Geflügelhaltungen fernzuhalten. Zudem gilt für die Geflügelhaltung in diesen Zonen nun ein allgemeines „stand still“ (Verbringungsverbot), das heißt, insbesondere Vögel und Eier dürfen nur nach Genehmigung durch die örtliche Veterinärbehörde aus den dort gelegenen Haltungsbetrieben verbracht werden.

Dem Umweltministerium sind derzeit im Sperrbezirk circa 40 und im Beobachtungsgebiet etwa 320 Geflügelhaltungen bekannt. Es handelt sich dabei überwiegend um kleine Bestände und Hobbyhaltungen, im Beobachtungsgebiet befinden sich aber auch einzelne größere Betriebe mit Legehennen. Der größte von ihnen hat derzeit etwa 21.500 Tiere und befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt. Ein weiterer größerer Betrieb mit ewta 10.000 Hühnern liegt innerhalb des Beobachtungsgebietes im Hochtaunuskreis.

Geflügelhalter stehen weiterhin landesweit in der Pflicht zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände. Alle örtlichen Veterinärbehörden und die sie unterstützenden Gemeinden sind aufgefordert, die Umsetzung der Stallpflicht sicher zu stellen. Zudem gelten strengere Biosicherheitsmaßnahmen, auch für Geflügelbestände mit weniger als 1.000 Tieren. Geflügelausstellungen und -märkte sind landesweit untersagt. Um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren ist die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben von größter Bedeutung.

Restriktionsgebiete:

Sperrbezirk:
Im Hochtaunuskreis sind die Stadt Königstein sowie in der Stadt Kronberg die Gemarkungen Kronberg, Schönberg und der nordwestlich der Bebauungsgrenze gelegene Teil der Gemarkung Oberhöchstadt betroffen.

Im Main-Taunus-Kreis sind in der Stadt Bad Soden die Gemarkungen Altenhain und Neuenhain und das nordwestlich der L3015 gelegene Gebiet in der Stadt Schwalbach am Taunus betroffen.

Beobachtungsgebiet:
Im Hochtaunuskreis sind die Gemeinde Glashütten, die Stadt Kronberg (mit Ausnahme der im Sperrbezirk gelegenen Gemarkungen Kronberg, Schönberg und dem nordwestlich der Bebauungsgrenze gelegene Teil der Gemarkung Oberhöchstadt), die Stadt Oberursel, die Stadt Steinbach, die Stadt Bad Homburg mit Ausnahme der Gemarkung Ober-Erlenbach, die Stadt Schmitten mit Ausnahme der Gemarkungen Treisberg, Brombach und Hunoldstal, in der Stadt Neu Anspach die Gemarkung Anspach und in der Gemeinde Wehrheim die Gemarkung Obernhain betroffen.

Im Main-Taunus-Kreis sind die Stadt Bad Soden mit Ausnahme der im Sperrbezirk gelegenen Gemarkungen Altenhain und Neuenhain, die Stadt Eppstein, die Stadt Eschborn, die Stadt Kelkheim, die Gemeinde Liederbach, die Stadt Schwalbach mit Ausnahme des im Sperrbezirks gelegenen Gebiets nordwestlich der L3015, die Gemeinde Sulzbach, die Gemeinde Kriftel und die Stadt Hofheim mit Ausnahme der Gemarkungen Marxheim, Diedenbergen und Wallau betroffen.

Im Rheingau-Taunus-Kreis in der Gemeinde Waldems die Gemarkung Wüstems, in der Stadt Idstein die Gemarkungen Heftrich, Kröftel und Nieder-Oberrod und in der Gemeinde Niedernhausen die Gemarkung Oberjosbach.

In der Stadt Frankfurt sind die Stadtteile Höchst, Kalbach, Nied, Niederursel, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim betroffen.

Bei Fragen zur genauen Zugehörigkeit eines Betriebs zum Sperrbezirk oder zum Beobachtungsgebiet wenden Sie sich bitte an die für Ihre Tierhaltung örtlich zuständige Veterinärbehörde in einem der vier betroffenen Kommunen – Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt.

Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums:

https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

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