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Schäfer 2017 Vorsitzender der Finanzministerkonferenz

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer ist heute in Berlin von der Finanzministerkonferenz (FMK) zum neuen Vorsitzenden gewählt worden. Schäfer folgt zum 1. Januar 2017 als Vorsitzender auf den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der zum stellvertretenden Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz gewählt wurde. Schäfer dankte seinem Kollegen aus NRW für dessen Arbeit als Vorsitzender.

Interessen der Bundesländer bündeln und formulieren

„Der Vorsitzende bündelt und formuliert die gemeinsamen Interessen der Bundesländer. Er vertritt die Entscheidungen der FMK gegenüber dem Bundesfinanzministerium und informiert die Öffentlichkeit. All das werde ich gerne angehen. Es gibt auch 2017 viel zu tun“, so Schäfer. „Gegen Betrüger, gegen Trickser: einfach gerecht. Diesem Leitspruch unserer hessischen Steuerpolitik fühle ich mich auch als Vorsitzender der FMK verpflichtet.“

Die Finanzministerkonferenz trifft sich regelmäßig im Anschluss an die Sitzungen des Finanzausschusses des Bundesrates und stimmt die für die Bundesländer wichtigen finanz-, haushalts- und steuerpolitischen Themen ab. Ab dem 1. Juli wird Finanzminister Schäfer als FMK-Vorsitzender zudem den Vorsitz des Stabilitätsrates übernehmen.

Grunderwerbsteuer:
„Millionenschwere Steuertricksereien bekämpfen“

In ihrer Sitzung heute hat die FMK sich auch mit der von Hessen angestoßenen Reform der Grunderwerbsteuer befasst. „Man muss es klar benennen: Bei fast jeder größeren Immobilientransaktion geht der Staat und damit unser aller Gemeinwesen leer aus, weil Einzelne nur an den eigenen Profit denken. Es ist schlicht ungerecht: In der Praxis wird jeder kleine Häuslebauer besteuert, während bei millionenschweren Grundstücksgeschäften von Konzernen die Steuer trickreich am Fiskus vorbei geschummelt wird. Rechtlich ist das bislang leider möglich. Das müssen wir ändern“, so Schäfer.

Bei Verkäufen großer Immobilien nutzen viele Unternehmen verschiedene Gestaltungsmodelle, um die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Bei so genannten „Share Deals“ erfolgt der Verkauf eines Grundstücks nicht durch die steuerauslösende direkte Übertragung des Grundstücks, sondern durch Übertragung der Anteile an der Gesellschaft, der die Immobilie gehört. Verkauft wird somit nicht eine Immobilie, sondern faktisch eine Firma. Zwar können auch solche Transaktionen Grunderwerbsteuer auslösen, doch die bestehenden Regelungen reichen einfach nicht aus. Sie werden durch den Einsatz verschiedener Gestaltungsmodelle einfach umgangen.

Gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten

Auf Initiative von Hessens Finanzminister hatte die FMK im September beschlossen, dass die Experten der Länder gemeinsam Lösungsvorschläge für dieses Problem erarbeiten sollen. Ein Zwischenbericht dazu wurde der Finanzministerkonferenz heute vorgelegt. Die Länderfinanzministerinnen und -minister haben eine vertiefte Prüfung der darin vorgestellten Modelle beschlossen.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Steuertricksereien beenden. Nun müssen wir schauen, mit welchem Modell das am effektivsten und rechtssicher möglich ist. Denn klar ist: Der Druck der Immobilienlobby und der Steuervermeidungsindustrie ist groß. Das merken wir jetzt schon“, erklärte Schäfer. „Bislang fällt Grunderwerbsteuer an, wenn jemand 95 Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt. Daher werden häufig nur 94,9 Prozent der Anteile übertragen, um die Steuerzahlungen zu umgehen. Naheliegend ist, einfach die Grenze zur Steuerpflicht abzusenken. Doch auch hier würden wir bei millionenschweren Geschäften ganz schnell Ausweichbewegungen der Beteiligten sehen. Wir müssen und werden daher genau überlegen, welche Lösung die geeignetste ist, um den Tricksereien einen Riegel vorzuschieben“, so Finanzminister Schäfer. „Zu viel möchte ich an dieser Stelle noch nicht verraten, um die Phantasie der Gestaltungskünstler nicht zu früh anzuregen.“ Die FMK erwartet einen weiteren Zwischenbericht im März und den Abschlussbericht der Experten im Oktober.

Bundesweit bis zu eine Milliarde Euro Verlust

Da durch den beschriebenen Steuertrick viele Immobilientransaktionen schlicht am Staat vorbei vollzogen werden, ist eine genaue Berechnung, wie viel Einnahmen der Gesellschaft dadurch entgehen, nicht möglich. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Größenordnung bundesweit bei bis zu einer Milliarde Euro jedes Jahr liegt.

„Eine konsequente Besteuerung aller Grundstücksübertragungen wäre nicht nur gerecht, sie würde natürlich auch viel mehr Geld einbringen. Geld, das wir nicht behalten wollen, sondern dafür nutzen könnten, die Grunderwerbsteuer insgesamt zu senken. So möchte ich es zumindest in Hessen machen. Kriegen wir die Steuertrickser, zahlt sich das für alle ehrlichen Steuerzahler aus“, so Schäfer.

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