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Deklarationspflicht für Lebensmittel aus Direktvermarktung

Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön hat sich in einem Anschreiben an die zuständigen Landes- und Bundesministerien gegen die aktuell geplante Deklarationsplicht für landwirtschaftliche Produkte aus Direktvermarktung ausgesprochen. Dabei hofft der Förderverein des Biosphärenreservats auch auf die Unterstützung der hiesigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
Wie kaum eine andere Region ist die hessische Rhön auch von vielen Direktvermarktern geprägt. Über 40 Betriebe bieten regionale Lebensmittel aus bäuerlicher Produktion ab Hof, auf Märkten und über den Internethandel an. Nun sind ab 13.12.16 Direktvermarkter angehalten, ihre Produkte mit einer Nährwerttabelle zu deklarieren. Eine Ausnahme gilt lediglich für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeiter sowie bei einer Vermarktung im Umfeld von weniger als 100 km. Eine weitere Ausnahme gilt für nicht veredelte Rohprodukte. Generell deklarationspflichtig werden Lebensmittel, die über den Internethandel verkauft werden.

Aus Sicht von Dr. Hubert Beier, Vorsitzender des Vereins, werden zwar in der Region nur wenige Direktvermarkter die Grenze von 10 Mitarbeitern überschreiten, allerdings stellt für viele Direktvermarkter der Internethandel und die Beschränkung des Vermarktungsradius auf 100 km eine Bürde dar. „Viele unserer Direktvermarkter aus der Rhön und anderen ländlichen Gebieten Hessens vermarkten im Rhein-Main-Gebiet. Für die Rhöner Betriebe wird dabei die 100km-Grenze rasch überschritten“, so Dr. Beier. Auch kommt nach seiner Überzeugung heute kaum noch ein Direktvermarkter ohne Internetversand aus.

Insbesondere für Direktvermarkter, die eine hohe Produktvielfalt wie z. B. unterschiedliche Marmeladen bei kleiner Mengenauflage produzieren, stellt die neue Regelung eine hohe Hürde hinsichtlich Logistik, Schulungsbedarf, finanziellem und personellem Aufwand dar. Dr. Beier befürchtet, dass die Regelung zu einer Produktverarmung und zum Verlust regionaler Spezialitäten führen wird.

Aus Sicht des Vereins erschwert die Regelung den Einstieg traditioneller landwirtschaftlicher Betriebe in die Direktvermarktung. Das Biosphärenreservat wirbt seit vielen Jahren für die Diversifizierung als Alternative zu Wachstum und Spezialisierung der Betriebe. Mit der Deklarationspflicht wird es künftig noch schwieriger werden, wirtschaftlich sinnvolle Alternativen aufzuzeigen, so Dr. Beier.

In seiner Presseerklärung bedauert der Verein, dass mit dem Argument des Verbraucherschutzes die Interessen der großen Lebensmittelerzeuger und der Lebensmittelketten zu Lasten der Direktvermarkter vorrangig begünstigt werden.

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