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Landkreistag plädiert für einfaches Verfahren beim Unterhaltsvorschuss – kein doppelter Behördengang

Der Deutsche Landkreistag hat nach der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Fulda seine kritische Haltung zur beabsichtigten Novellierung des Unterhaltsvorschusses bekräftigt und in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung vorgeschlagen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sollten keinen Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Dieser Vorschuss wird nämlich vom Jobcenter ohnehin als Einkommen berücksichtigt, so dass es für die Hartz IV-Empfänger stets ein ‚Nullsummenspiel‘ ist. Wir würden den alleinerziehenden SGB II-Empfängern den doppelten Behördengang ersparen. Für die Betroffenen käme es zu keiner Verschlechterung: Sie erhalten denselben Betrag wie heute, aber künftig ausschließlich vom Jobcenter. Das wäre für alle Beteiligten eine Vereinfachung.“

Im Oktober vergangenen Jahres hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen verabredet, ab dem nächsten Jahr die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von zwölf auf 18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlungen in Zukunft nicht mehr zeitlich zu beschränken. „Wir lehnen diese überstürzte und für die Landkreise als Unterhaltsvorschussstellen kostspielige Novelle in der vorliegenden Form ab, da sie weder personell noch organisatorisch so kurzfristig umsetzbar ist. Zudem würde dadurch das Nebeneinander von Unterhaltsvorschussstellen und Jobcentern verstärkt“, so Sager. Dies gelte, auch wenn der Deutsche Landkreistag die Aufhebung der Altersgrenze und die Entfristung an sich grundsätzlich nicht in Frage stelle.

Durch die Aufhebung der Befristung des Leistungsbezuges und die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten würden sich die Fallzahlen möglicherweise sogar mehr als verdoppeln, was derzeit noch nicht absehbare finanzielle Folgewirkungen hätte, warnte er. „Wir erwarten daher, dass die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen sowohl bei den Zweckausgaben als auch bei der Verwaltung vollständig ausgeglichen werden.“

Der Deutsche Landkreistag fordere in diesem Zusammenhang, bei SGB II-Leistungsberechtigten künftig generell nicht auch noch zusätzlich die Unterhaltsvorschussstellen einzuschalten. „87 % der Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschuss erhalten auch SGB II-Leistungen vom Jobcenter. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und geht somit in der Leistung des Jobcenters auf. Damit handelt es sich um den klassischen Fall von Doppelbürokratie. Der Bürger muss zwei Anträge bei zwei Behörden stellen, erhält im Ergebnis aber nur eine Leistung, nämlich die des Jobcenters“, legte Sager dar.

Diese doppelte Bearbeitung und Zahlung von Unterhaltsvorschussstelle einerseits und Jobcenter andererseits würde durch die Reform weiter ausgeweitet. „Deshalb müssen wir zu einer deutlichen Entbürokratisierung kommen, indem wir den Unterhaltsvorschuss auf die kleine Gruppe von Alleinerziehenden konzentrieren, die nicht parallel Leistungen des Jobcenters erhalten“, so der DLT-Präsident. „Die Betroffenen erhalten dasselbe Geld wie heute, aber wir ersparen ihnen und uns den doppelten Behördengang.“ Die Unterhaltspflichtigen – also in der Regel die Väter – würden dadurch nicht besser gestellt: „Das Signal an die sich ihren elterlichen Verpflichtungen entziehenden Personen ist keineswegs: ‚Ihr kommt davon‘. Vielmehr treiben Jobcenter und Unterhaltsvorschussstellen den ausstehenden Unterhalt ein. Es ist kein Kavaliersdelikt, sich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen: Wer dies tut, macht sich strafbar.“

Sager abschließend: „Durch diese gesetzestechnisch leicht umsetzbare Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz könnte die seit langem kritisierte Doppelbürokratie beseitigt und vermieden werden, dass die kommunalen Behörden zeitlich, personell und finanziell überfordert werden.“

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