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Malteser informieren: Was ändert sich durch die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II?

Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat ein Umdenken in der Pflege begonnen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stehen mit den Pflegestärkungsgesetzen ab 2017 jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die Pflegeversicherung sei damit um etwa 20 Prozent leistungsfähiger, teilt das BMG mit. So erhalten gerade Menschen mit Demenz erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Doch was ändert sich genau ab Januar?

Die drei bestehenden Pflegestufen werden in fünf Pflegegrade überführt. Das geschieht ganz automatisch. Wer in eine Stufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (z.B. Demenz) eingruppiert wurde, erhält den nächst höheren Pflegegrad: beispielsweise von Pflegestufe 0 in Pflegegrad 1. Wer mit einer demenziellen Veränderung eingruppiert wurde, wird zwei Schritte höher gesetzt: von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 3.

Die Einstufung durch den medizinischen Dienst erfolgt auch durch eine andere Herangehensweise: hier wird nun darauf geachtet, was der Betroffene noch kann und wie man unterstützen könnte, um die vorhandenen Ressourcen weiterhin zu erhalten oder auszubauen. Die Malteser begrüßen die Verbesserungen, die die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes mit sich bringen. „Insbesondere die Neudefinition des Begriffes der Pflegebedürftigkeit war längst überfällig“, erklärt Swetlana Wolf, Leiterin des Demenzdienstes in Fulda. „Bisher hatten Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie beispielsweise bei Demenz nur einen begrenzten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Das hat sich nun wesentlich verbessert.“

Bei solchen Gesetzesänderungen müssen sich Betroffene und deren Familien natürlich erst einmal einen genauen Überblick verschaffen, welche Leistungen in welcher Höhe ihnen zustehen. „Hier stehen wir gerne beratend zur Seite“, sagt Swetlana Wolf. „Wir informieren unverbindlich, welche Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsangebote es bei den Maltesern gibt und welche Gelder  dafür eingesetzt werden können.“
Bei weiteren Fragen steht Swetlana Wolf  als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
Sie ist telefonisch zu erreichen unter: 0661 95310-0, e-mail: swetlana.wolf@malteser.org. Informationen finden sich unter www.malteser-fulda.de

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