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Verleihung der Hessischen Medaille für Zivilcourage

Staatssekretär Dr. Wolfgang Dippel hat heute in Neuhof-Giesel im Landkreis Fulda Julia von Keitz, Karl Menigat und Carmen Wiegand die Hessische Medaille für Zivilcourage verliehen und für Oliver Wiegand und Stefan Erb eine Öffentliche Belobigung ausgesprochen. „Damit würdigt das Land Hessen Ihr mutiges und entschlossenes Handeln, was einem Menschen das Leben gerettet hat. Sie alle sind Vorbilder für gelebte soziale Verantwortung und Mitmenschlichkeit“, lobte Dippel die fünf Personen.

Im Mai 2015 überwältigte Karl Menigat einen bewaffneten Mann, der seine Nachbarin Tatiana von Keitz bedrohte und anschoss. Carmen Wiegand brachte die damals dreijährige Tochter von Frau von Keitz in Sicherheit. Die ältere Tochter, Julia von Keitz, alarmierte die Polizei, als der Täter plötzlich ein Gewehr auf ihre Mutter richtete. Nachdem Menigat den Täter überwältigt hatte, stießen Stefan Erb und Oliver Wiegand dazu und hielten den Täter bis zur Ankunft der Polizei fest.

„Da Julia von Keitz, Herr Menigat und Frau Wiegand unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Gefahren eingeschritten sind, als der Täter noch bewaffnet war, erhalten sie als Würdigung dieser heldenhaften Tat die Hessische Medaille für Zivilcourage“, erläuterte Dippel am Freitag in Neuhof-Giesel. „Den Herren Wiegand und Erb spricht das Land Hessen eine Öffentliche Belobigung aus, da sie als Ersthelfer mitgewirkt haben und den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festgesetzt haben. Die Ehrung der fünf Personen ist auch ein Signal an die Öffentlichkeit mit einer Hoffnung gebenden Botschaft: Es gibt Menschen, die für andere da sind und sich selbst hinten anstellen, wenn andre Hilfe brauchen.“

Die Hessische Medaille für Zivilcourage wird seit dem 1. Januar 2009 verliehen. Mit der Medaille ehrt das Land Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation, in der auch Nachteile und Gefahren für das eigene Leben bestanden, Hilfe geleistet haben. Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für diese staatliche Anerkennung vorschlagen.

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