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Vogelgrippe: Die Stallpflicht im Vogelsbergkreis wird aufgehoben. Aber: Rings um den Antrifttal-Stausee gibt es einen Sperrbezirk.

Bei einem toten Schwan, der Ende Januar am Stausee bei Antrifttal im Vogelsbergkreis aufgefunden worden war, wurde das Vogelgrippevirus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Das Tier war auf Veranlassung des Vogelsberger Veterinäramts beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) untersucht worden (wir berichteten). Am Montag teilte das FLI dem Landratsamt mit: Ja, der Schwan hat den Erreger. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Vogelsbergkreises hat daraufhin Restriktionsgebiete rund um den Stausee festgelegt. „Mit Ausnahme dieses Gebiets wird jedoch im restlichen Vogelsbergkreis die bisher angeordnete Stallpflicht aufgehoben“, sagt Landrat Manfred Görig.

Das Umweltministerium hatte am Donnerstag per Erlass die vorzeitige Aufhebung für Kreise mit geringer Geflügeldichte und keinen Wildvogelrast- und brutgebieten ermöglicht. Das sei hier im Vogelsbergkreis der Fall, erläutert Landrat Görig. Konkret bedeutet das: Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet – mit Ausnahme der „Restriktionszonen“ rund um den Stausee bei Antrifttal. Davon betroffen sind 55 Geflügelhalter. Hier gilt weiter die Stallpflicht und weitere Auflagen.

Um Risiken auszuschließen, müsse die Überwachungszone am Stausee geschaffen werden, um den vorbeugenden Seuchenschutz zu gewährleisten. So schreibt es das Gesetz vor.

Für die Bevölkerung besteht – und bestand – keine Gefahr, denn dieses Virus verursacht nur beim Geflügel Erkrankungen. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt.

Die Veterinärbehörde des Vogelsbergkreises hat nun in der Nähe des Stausees zwei aufeinander aufbauende Restriktionsgebiete eingerichtet: einen „Sperrbezirk“ und darüber hinaus ein „Beobachtungsgebiet“.

Der Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort des Schwans umfasst die Gemarkung Angenrod und den gesamten angrenzenden Stausee der Antrifttalsperre einschließlich einer 1000 Meter breiten Zone um den Stausee.

In diesem Sperrbezirk befinden sich fünf Geflügelhaltungen, die zur Zeit amtstierärztlich untersucht werden.

Um diesen Sperrbezirk herum wurde darüber hinaus ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. In diesem Beobachtungsgebiet liegen die Orte Seibelsdorf, Ohmes, Vockenrod, Reibertenrod, Leusel und Billertshausen mit 50 Geflügelhaltungen.

Was heißt das für die Geflügelhalter sowie für Hunde- und Katzenbesitzer in der Nähe von Antrifttal?

Im eingerichteten Sperrbezirk gelten für die Dauer von 21 Tagen verschiedene Schutzmaßnahmen wie auch ein Verbot des Verbringens von gehaltenen Vögeln, Bruteiern, Fleisch und Fleischerzeugnissen aus dem Sperrbezirk.

Im Beobachtungsgebiet gehaltene Vögel dürfen für die Dauer von 15 Tagen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen.

Klare Regel rund um den Stausee: Wer im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, der muss das Geflügel weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten.

Klare Regel für den übrigen Vogelsbergkreis: Die Stallpflicht im übrigen Vogelsbergkreis wird aufgehoben.

Geflügelausstellungen und Märkte bleiben weiterhin verboten.

Trotz der Lockerungen im größten Teil des Landkreises empfiehlt das Veterinäramt den Tierhaltern auf Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus zu achten.

Seit Herbst 2016 sind vom Vogelsberger Veterinäramt 32 tote Vögel zur Untersuchung ans Landeslabor in Gießen weitergeleitet worden. Diese 32 Fälle waren alle negativ – es gab also bisher keine Anhaltspunkte für die Vogelgrippe. Dies ist nun bei dem aufgefundenen Schwan in Antrifttal anders, erläutert Dr. Dolderer-Litmeyer, Leiterin des Veterinäramtes.

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