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Pflegezusatzversicherung: nach Umstellung Verträge prüfen

Anfang des Jahres ist die neue Pflegereform in Kraft getreten. In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die neue Begutachtung berücksichtigt neben körperlichen Einschränkungen geistige und psychische Beeinträchtigungen. Viele Verbraucher werden dadurch höhere Leistungen erhalten. Die Reform hat aber auch Auswirkungen auf privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen, die nach Umstellung auf die neuen Pflegegrade vielfach erheblich teurer geworden sind und zum Teil geringere Leistungen im Pflegefall anbieten.

Post von der Versicherung sollten Verbraucher deswegen sorgfältig lesen. Gibt es 100 % des Pflegetagegelds, das vorher für die Pflegestufe 3 vereinbart war, nach der Umstellung für den Pflegegrad 4 oder erst für den Pflegegrad 5, bei dem außerdem eine Demenz vorliegen muss? Verbraucher, die verärgert sind über die Beitragserhöhung und überlegen die Zusatzversicherung zu kündigen oder die verunsichert sind, was die Umstellung bedeutet, können sich bei der Verbraucherzentrale Hessen beraten lassen. Die Beratungen hierzu finden einmal im Monat dienstags in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2,  statt. Die nächsten Termine finden am 28. März sowie am 19. April statt. Eine Terminvereinbarung für das kostenpflichtige Angebot unter (0661) 24 10 26 oder (069) 97 20 10-900 ist erforderlich.

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