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Absage des Frühjahrsmarktes schadet der Region – wäre aber vermeidbar

Anlässlich der Absage des traditionellen Frühjahresmarktes in Eiterfeld erklärt Mario Klotzsche, FDP Kreisvorsitzender und Vorsitzender der FDP Fraktion im Kreistag:

„Die Absage des traditionellen Frühjahrsmarktes und des in diesem Zusammenhang geplanten verkaufsoffenen Sonntags in Eiterfeld schadet den innerörtlichen Händlern, die das Fest organisieren, und es schadet der gesamten Marktgemeinde. Ständig wird über leer stehende Geschäfte geredet und überlegt, wie man die Ortskerne in ländlichen Gemeinden stärken kann und dann werden solche Feste, die tausende Menschen in den Ort locken, kaputt gemacht. Statt teure Studien über die Belebung von Ortskernen zu schreiben, sollten wir dafür sorgen, dass entwicklungshemmende Vorschriften beseitigt werden. Während die Onlinehändler rund um die Uhr, sieben Tage die Woche ihre Waren anbieten können, wird es den Händlern in den Innenstädten unmöglich gemacht, an wenigen Sonntagen im Jahr zu öffnen. Unsere ländlichen Gemeinden werden aber nur eine Zukunft haben, wenn wir es zulassen, dass Leben in die Orte kommt und dazu gehört, dass Händler anlässlich besonderer Feste auch sonntags mal öffnen dürfen.“

Jürgen Lenders, Fuldaer Landtagsabgeordneter der FDP und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion im Hessischen Landtag, erklärt dazu:
„Was wir jetzt in Eiterfeld erleben, ist leider das Ergebnis einer schon länger laufenden Entwicklung. Flächendeckend nutzen Gewerkschaftsvertreter unklare gesetzliche Bestimmungen aus, um verkaufsoffene Sonntage in Hessen flächendeckend platt zu machen. Das hat in Frankfurt und Offenbach begonnen und nun ist den Gewerkschaften sogar das Frühjahrsfest in Eiterfeld ein Dorn im Auge.“

Lenders weiter:
„Grund allen Übels ist der so genannte „Anlassbezug“ im hessischen Ladenöffnungsgesetz, der als Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung ein Sonderereignis wie einen Markt, ein Fest oder eine Messe voraussetzt und das nach Auffassung der Verwaltungsgerichte einen direkten örtlichen Bezug zu den örtlichen Geschäften haben muss. Da diese Frage in fast allen Fällen zu Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen geführt hat, haben wir bereits vor über zwei Jahren vorgeschlagen, das Erfordernis eines Sonderereignisses aus dem Gesetz zu streichen, wie dies zum Beispiel auch in Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen der Fall ist. Damit wären die eigentlich zulässigen vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr möglich. Leider haben CDU, Grüne und SPD unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Stattdessen lässt man Kommunen und Einzelhändler mit voller Absicht gegen die Wand laufen. Selbst traditionsreiche verkaufsoffene Sonntage wie beim Frühjahrsfest in Eiterfeld werden wegen der Gefahr juristischer Auseinandersetzungen abgesagt. Die Händler investieren viel Geld und bleiben dann auf den Kosten sitzen.“

Lenders abschließend:
„Um es klar zu sagen: Weder die Händler, noch wir wollen, dass generell sonntags geöffnet wird. Es geht nur darum, dass die eigentlich zulässige Öffnung an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr ermöglicht wird. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten, macht die Ortskerne attraktiver und ist spannend für die Kunden.“

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