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Hünfeld gewährt Anreizförderung für die Innenstadt

Noch bis 2018 können in der Hünfelder Innenstadt kleinere bauliche Maßnahmen und Planungsleistungen in den Bereichen Wohnungsbau, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Fassadengestaltung gefördert werden. Darauf weist jetzt Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk hin. Im Jahr 2014 hatte die Stadt dieses Programm aufgelegt und mit jährlich 20.000 Euro aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Stadtumbau in Hessen ausgestattet. Förderfähig sind im Rahmen dieses Anreizprogramms Maßnahmen im Bereich des historischen Stadtkerns und der direkt daran angrenzenden Bereiche.

Gefördert werden sollen mit diesen Mitteln vor allem die Sanierung und Aufwertung von im öffentlichen Raum sichtbaren Fassaden und der Modernisierung von Ladenflächen, aber auch Planungs- und Beratungsleistungen in diesem Bereich. Der Bürgermeister sieht in dieser Förderung ein wirksames Instrument, Hünfeld als Standort für Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Tourismus und Kultur zu unterstützen. Die Zuschüsse werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen gewährt und beschränken sich auf sogenannte „unrentierliche Teile der Maßnahmen, also Aufwendungen, die durch den Antragsteller nicht durch nachhaltig erzielbare Erträge der Immobilie finanziert werden können. Die Mindestinvestitionssumme beträgt nach den Förderrichtlinien 2.500 Euro. Im Regelfall beträgt die Förderung 67 % der anerkannten Kosten: Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 4.500 Euro. Bei Eckgrundstücken kommt eine erhöhte Förderung von bis zu maximal 6000 Euro in Betracht. Weitere Informationen erteilt die Stadtverwaltung Hünfeld, Fachbereich 3, Bauverwaltung und Liegenschaften. Dort können auch die Förderanträge gestellt werden.

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