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Ein Tier gefunden! Was ist zu tun? Was muss besser werden?

Begegnet ihnen in der Stadt oder einem Stadtteil von Alsfeld ein freilaufender Hund, der orientierungslos und ohne jegliche Bezugsperson umherirrt, eine hilflose Katze oder ein alleingelassenes nach Hilfe miauendes Katzenkind, vielleicht auch ein verletztes Tier, dann sind viele Menschen hilflos und wissen nicht was sie tun sollen. Aus Kostengründen hat die Stadt Alsfeld mit dem Tierzentrum Gelnhausen einen kostenpflichtigen Fundtiervertrag geschlossen, deshalb ist nur dieses für Alsfeld und seine Stadtteile zuständig.

Der in der Stadt ansässige Tierschutzverein Alsfeld e. V. hat deswegen keinerlei vertragliche Zuständigkeit. Findet man also ein verloren gegangenes Haustier, kann man direkt in Gelnhausen anrufen und das Tier wird, wenn der Finder es in Sicherheit gebracht hat, bei diesem abgeholt. Ein Hund sollte sich an einer Leine befinden und eine Katze in einer Transportbox. Nur dann ist eine Abholung überhaupt möglich. Ein Einfangen der Tiere ist in diesem mit der Stadt geschlossenen Vertrag leider nicht enthalten.

Falls es keine Möglichkeit der kurzfristigen Betreuung eines Fundtieres gibt, können Finder das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld unter der Tel. Nr. 06631 182154 informieren und dann das Tier gegebenenfalls bei dem städtischen Bauhof zur kurzfristigen Unterbringung abgeben. Von hier werden die Tiere sodann in das ca. 85 km entfernte Gelnhausen gebracht. (Tierzentrum Gelnhausen, Lützelhäuser Weg 15, Tel. 06051 916650, Fax 06051 9166529, info@tierzentrum-gelnhausen.de)

Vermehrt kommt von betroffenen Bürgern, die ihre gefundenen Tiere in Gelnhausen wieder abholen mussten, Kritik an dieser Regelung auf. Nicht zu Unrecht beklagen sie die für sie unverhältnismäßig hohen Kosten der Rückholung ihrer entlaufenen Tiere. Da kommt für den kürzesten Hin- und Rückweg von Alsfeld nach Gelnhausen mit 170 Kilometern und drei Stunden reiner Fahrtzeit schon ein schönes Sümmchen zusammen.

Da stellt sich durchaus die Frage, ob ein Hundehalter, dessen steuerpflichtiger Hund versehentlich wegläuft, wirklich so viele Kilometer zurücklegen muss, um seinen Hund wieder zu bekommen. Gleiches gilt für Katzen oder andere Haustiere. Auch die Frage, ob nicht der in Alsfeld ansässige Tierschutzverein e.V. im Sinne der Tiere und ihrer steuerzahlenden Bürger bevorzugt werden muss, ist hier berechtigt – selbst wenn die abzuschließende Vertragssumme etwas höher ausfallen würde als die mit Gelnhausen. Schließlich bietet der ortsansässige Tierschutzverein e.V. gegenüber Gelnhausen bedeutend mehr Vorteile: Zu nennen wären hier geringe Transportwege für die Tiere und keine 170 km Stress im Auto, jegliche Unterstützung der Finder von Hilfe suchenden Tieren hier vor Ort, Ausleihen von Transportboxen an Finder hier vor Ort, Hilfe bei scheuen Tieren, sie vor Ort in Sicherheit zu bringen, sowie einen kurzen Weg für die Abholer der entlaufenen Tiere. Ein weiterer Kritikpunkt der an uns herangetragen wurde, sind die streunenden Katzen, die sich unkontrolliert vermehren und um die sich niemand kümmert. Für diese freilaufenden Katzen fühlt sich weder die Stadt Alsfeld noch das Tierzentrum Gelnhausen zuständig. Bei einem Fundtiervertrag mit dem Tierheim Alsfeld wäre das nicht mehr so, da das Alsfelder Tierheim alle aufgefundenen Katzen aufnimmt.

Die oben genannten Schreiber appellieren deshalb an den Bürgermeister, den Magistrat und die Stadtverordneten: Diese mögen doch bei dem nächst möglich abzuschließenden Vertrag den ortsansässigen Tierschutzverein Alsfeld e. V. beauftragen. Dies käme den Tieren, den betroffenen Bürgern, und der Umwelt für weniger verbrauchte Ressourcen zugute.

Bild : Personen von rechts Rainer Zimmer, Klaus Dieter Behlen, Rudolf Hess, Kurt Schmidt

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