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Hessische Landesregierung schreibt Preis für „Tierschutz in der Landwirtschaft“ aus

Landwirtschaftsministerium will Praxisbeispiele und Ideen zur Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft weiterhin unterstützen

„Verbesserungen der Haltungsbedingung im Sinne des Tierwohls für landwirtschaftliche Nutztiere sind vielen Landwirtinnen und Landwirten ein großes Anliegen. Nicht immer müssen sie mit einem hohen Aufwand verbunden sein“, erklärte Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Deshalb schreibt die Hessische Landesregierung zum zweiten Mal den Wettbewerb „Tierschutz in der Landwirtschaft“ aus.

Gesucht werden hessische Landwirtschaftsbetriebe, die innovative Ideen umgesetzt haben und so zur Verbesserung des Wohlbefindens von Nutztieren beitragen. Besonders interessant sind beispielsweise bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen, die leicht umsetzbar sind und in Tierhaltungen erfolgreich eingesetzt werden. „Mit dem Preis könnte ein bereits erfolgreich umgesetztes Konzept ganz oder in Teilen refinanziert werden. Kurz und gut: Wir suchen Projekte, die für gelungene Beispiele aus der Praxis stehen. Zusätzlich wollen wir aber auch die privaten Initiativen der Landwirte einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und andere landwirtschaftlichen Betriebe zum Mitmachen motivieren“, so Ministerin Hinz. Im Jahr 2015 wurde beispielsweise ein Betrieb für seine muttergebundene Kälberaufzucht ausgezeichnet. Ein anderer Landwirt erhielt den Preis für einen besonders tiergerechten Ferkelstall.

Der Wettbewerb „Tierschutz in der Landwirtschaft“ wurde 2015 erstmals verliehen und wird nun alle zwei Jahre ausgeschrieben. Bei der ersten Verleihung betrug das Preisgeld noch 4.000 Euro, dies wurde in der Zwischenzeit merklich erhöht. Der Preis ist nun mit 7.000 Euro dotiert und kann, wie bisher auch, geteilt vergeben werden. Aus den eingereichten Vorschlägen wird eine achtköpfige Jury den Preisträger ermitteln.

Um den Preis „Tierschutz in der Landwirtschaft“ können sich alle in Hessen ansässigen landwirtschaftlichen Nutztierhalter bewerben. Sie können auch von Dritten, das Einverständnis der betroffenen Person vorausgesetzt, vorgeschlagen werden. Bewerbungsfrist ist der 1. September 2017. Weitere Informationen sind bei der Landesbeauftragten für den Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, (0611) 815-1090 oder per E-Mail: tierschutz@umwelt.hessen.de erhältlich. Sie stehen auch unter der Rubrik ,Wir über uns‘ auf www.tierschutz.hessen.de zum Download bereit.

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