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AOK-Auswertung: 1,8 Prozent der Fuldaer nutzen Kassenleistung

Wenn das Kind krank ist, muss in der Regel ein Elternteil daheim bleiben. Hierfür gibt es auch eine passende Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Das Kinderpflegekrankengeld. Doch eine bundesweite AOK-Auswertung zeigt, dass es vor allem in den alten Bundesländern kaum genutzt wird. Das gilt auch für Hessen und letztlich auch für Fulda.

1,8 Prozent der AOK-Mitglieder in Fulda haben 2016 diese Geldleistung beantragt. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 2,8 Prozent, während Hessen nur 1,8 Prozent erreicht (in Sachsen: 8,8 Prozent). Fulda erreicht somit exakt den Durchschnittswert, bundesweit betrachtet ist er trotzdem immer noch auffallend niedrig. „Es gibt zunächst zwei Erklärungen hierfür: Entweder ist diese Alternative nicht ausreichend bekannt oder Eltern neigen bei uns eher dazu, Urlaub zu nehmen, wenn die Windpocken bei ihrem Nachwuchs ausbrechen“, vermutet Hubert Möller, AOK-Chef in Fulda. 63,5 Prozent der Versicherten (bundesweit) rufen das Kinderpflegekrankengeld für ein oder zwei Tage ab. „Es spricht somit viel dafür, dass der Großteil nicht längere Erkrankungsepisoden überbrücken muss“, so Möller. In Künzell sieht es ganz anders aus: Hier haben 3,0 Prozent der AOK-Mitglieder diese Leistung benötigt.

Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, in der nachgewiesen wird, dass man wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit fernblieben muss. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt, liegt der Anspruch bei 25 Tagen (50 bei Alleinerziehenden).

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