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Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes: Bilanznutzer geben Kontra

Wiesbaden. In einem gemeinsamen Aufruf haben sich der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar, der Präsident der Steuerberaterkammer Hessen Günther Fischer und Matthias Leder von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Industrie- und Handelskammern an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und an die Öffentlichkeit gewandt, um gravierende Verschlechterungen und ein Mehr an Bürokratie für die Bilanzierenden in Deutschland zu verhindern. Wesentliche Änderungen beim Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) liefen den Interessen der Unternehmen diametral zuwider, so Weimar.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz soll eine umfassende Modernisierung der Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuchs durch eine Annäherung an den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS erreicht werden.

Große Teile des Gesetzentwurfs – vor allem die Maßnahmen zur Deregulierung und zur Angleichung an das Steuerbilanzrecht – sieht Finanzminister Weimar positiv. „Problematisch sind hingegen die neuen Bilanzierungsverpflichtungen für Kosten von Produktentwicklungen, die Kalkulation von zukünftigen Steuererstattungen für fünf Jahre im Voraus und das Auseinanderdriften von Handelsbilanz und Steuerbilanz bei Pensionsrückstellungen und Abschreibungen. Auf diese Maßnahmen sollte dringend verzichtet werden. Ansonsten drohen den heimischen Unternehmen hohe Kostenbelastungen. Dies widerspricht eindeutig dem Ziel, Verwaltungskosten zu senken und Bürokratie abzubauen“, erklärte Weimar.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Unternehmen zukünftig etwa ihre eigenen Entwicklungskosten aktivieren müssen. Die Veröffentlichung der Bilanz im Handelsregister macht den Entwicklungsstand der Unternehmen für alle – also auch für die Konkurrenz – sichtbar. Mitbewerber können so ohne Mühe Einblick in die „Betriebsgeheimnisse“ der inländischen Unternehmen gewinnen.

Weimar: „Auf solche Modernisierungsmaßnahmen kann die deutsche Wirtschaft getrost verzichten. Entbürokratisierung ist das Gebot der Stunde und nicht neue Hürden, die in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen treffen.“

Der Staat sollte dafür sorgen, dass der Gedanke „eine Bilanz für alle Zwecke“ erhalten bleibt und nicht in Zukunft mehrere Bilanzen für unterschiedliche Adressaten (Fiskus, Gläubiger, Bank und Kapitalanleger) erstellt werden müssen. Gerade den kleinen und mittleren Unternehmen blieben durch einheitliche Vorschriften für Handels- und Steuerbilanz beträchtliche Kosten erspart.

„In Zeiten der Krise gilt es, die Kräfte zu bündeln und in neue innovative Produkte zu investieren, anstatt mehr als zweifelhafte Bilanzrechtsänderungen zu finanzieren. Der gemeinsame Aufruf mit den Unternehmen und den Steuerberatern im Land zeigt, wie dringend alle Beteiligten Verbesserungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einfordern“, sagte Weimar abschließend.

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