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Caritasverband für die Diözese Fulda zeigt sich erfreut darüber, dass endlich von der Bundesregierung die Weichen hin zur Generalistischen Ausbildung gestellt wurden

„Wir warteten schon längere Zeit darauf, dass Bewegung  in die Angelegenheit kommt“, betont Diözesan-Caritasdirektor Dr Markus Juch, nachdem sich vor einigen Tagen die Bundesregierung auf einen Kompromiss bei der Neuausrichtung der Pflegeausbildung geeinigt hat. „Nun ist der Weg zur Generalistik endlich geebnet, und das ist erst einmal auch ganz im Sinne der Caritas!“

Die Einigung in Berlin sieht vor, dass alle Pflegeschulen ab 2019 die Generalistische Pflegeausbildung einführen müssen. Neu gegenüber dem bisherigen Gesetzesentwurf ist die Möglichkeit der Auszubildenden, sich im dritten Ausbildungsjahr künftig entscheiden zu können, ob sie einen generalistischen Berufsabschluss wählen oder sich auf Alten- oder Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen. Die ersten beiden Ausbildungsjahre werden grundsätzlich gemeinsam unterrichtet.

„Durch die ersten zwei gemeinsamen Ausbildungsjahre werden die besonderen Aspekte der bisher drei Pflegeberufe allen Auszubildenden im Tätigkeitsfeld ‚Pflege‘ vermittelt. Das ist gut so und wird den Auszubildenden wie den zu Pflegenden zu Gute kommen“, unterstreicht Juch. „Insgesamt bedeutet das eine klare Aufwertung des Pflegeberufes, zumal es ja auch parallel dazu immer mehr Zugänge über die Hochschule  zu diesem Berufssektor gibt. Nun kommt es darauf an, dass im Gesetzgebungsverfahren noch offene Fragen geklärt und womöglich nachgebessert werden“, resümiert Caritasdirektor Juch abschließend. „Unsere Altenpflegeschule ist jedenfalls bereits in Hinblick auf die Generalistische Ausbildung gut vernetzt und hat die Vorbereitungen für die Umstellung der Lehrpläne bereits begonnen. Wir werden alles tun, um die Qualität der Pflegeausbildung bei der Caritas weiter auf hohem Niveau zu halten!“

2017 und auch 2018 wird die Caritas-Altenpflegeschule Fulda ihre Ausbildung in bewährter Form fortsetzen; d.h. alle jetzt laufenden oder noch startenden Ausbildungsjahrgänge können ohne Einschränkungen von den Absolventen zu Ende gebracht werden.

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