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Pendler erhalten Rückzahlungen für 2007 schnellstmöglich im ersten Quartal 2009

Wiesbaden. Der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar hat heute die hessischen Finanzämter vor dem Hintergrund des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale angewiesen, die Rückzahlungen für das Jahr 2007 bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. „Damit erhalten die insgesamt rund eine Million Pendler in Hessen im ersten Quartal 2009 Rückzahlungen für das Jahr 2007 in einer Größenordnung von bis zu 100 Millionen Euro“, erklärte der Finanzminister. „Die Arbeitnehmer brauchen dabei nichts zu veranlassen, wenn sie die Kilometer zur Arbeitsstelle in der Steuererklärung angegeben haben. Die Bescheide sind ohnehin vorläufig ergangen und werden von den Finanzämtern automatisch angepasst und die Guthaben anschließend ausgezahlt.“
Weiter empfahl Weimar den Pendlern, Anfang 2009 schnellstmöglich die Steuererklärung für das Jahr 2008 bei ihrem jeweiligen Finanzamt einzureichen, damit auch die Erstattung aus diesem Jahr ausgezahlt werden kann. „Außerdem haben die Arbeitnehmer nun wieder die Möglichkeit, den Freibetrag für Fahrten zum Arbeitsplatz auch für die ersten 20 Kilometer auf der Lohnsteuerkarte 2009 eintragen zu lassen“, sagte Weimar.

Finanzminister Weimar betonte, dass die Finanzämter die Rückzahlungen schnell und unkompliziert abwickeln werden: „Die Finanzbeamtinnen und -beamten werden mit Hochdruck daran arbeiten, dass die Pendler möglichst schnell im ersten Quartal 2009 das Geld überwiesen bekommen.“ Auf das Land kommt aus den drei Jahren 2007, 2008 und 2009 eine Gesamtbelastung von bis zu 300 Millionen Euro zu. Damit werde es zunehmend schwieriger, das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in 2011 zu erreichen. „Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen wir eine weitere Zusatzbelastung stemmen, die den Weg hin zu einem Haushalt ohne Neuverschuldung weiter erschwert“, erklärte Weimar abschließend.

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