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Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag

Sind mündliche Verträge auch verbindlich? Habe ich Anspruch auf das beworbene, aber nach zwei Stunden ausverkaufte Sonderangebot? Kann ich von jedem Vertrag innerhalb von zwei Wochen zurücktreten? Die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens werfen zahlreiche Fragen auf. Manchmal glaubt man Bescheid zu wissen und liegt trotzdem nicht richtig. Im Rahmen von zwei Aktionstagen der Seniorenwoche am 24. und 26. April (jeweils von 15 bis 16 Uhr) stellt die Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Fulda, Karlstraße 2, die häufigsten Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag vor. „Rechtsirrtümer im Alltag kosten die Verbraucher oft sehr viel Geld“, so Monika Bracht, Leiterin der Beratungsstelle Fulda: „Anders als viele glauben, gibt es beispielsweise kein generelles Rücktrittsrecht von Verträgen im deutschen Recht.“

Ziel der Aktionstage ist es, den Verbrauchern anschaulich zu erläutern, welche Irrtümer im Alltag immer wieder auftauchen und wie die Rechtslage tatsächlich aussieht. Dabei werden alltägliche Situationen mit Hilfe eines unterhaltsamen Kartenspiels beleuchtet, in denen die richtige Antwort auf die Frage nach dem „Wer darf was?“ für Nichtjuristen mehr oder weniger kniffelig erscheint.

Muss ein Händler ein Kleidungsstück wieder zurücknehmen, wenn es dem Kunden doch nicht gefällt? Darf ich das Obst im Supermarkt probieren, um die Qualität zu testen? Kann ich einen Vertrag auch telefonisch abschließen? Zum Glück kann man sich ja immer innerhalb von 14 Tagen von jedem Vertrag lösen – oder etwa nicht? Solche und ähnliche Fragen und Gerüchte halten sich hartnäckig. Ist der Verbraucher im Irrtum über seine eigenen Rechte oder über die Pflichten seines Vertragspartners, so kann dies mitunter schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Im Rahmen der Aktionstage werden die häufigsten Rechtsirrtümer anschaulich erklärt und aufgeklärt – und dabei wird auch klar: Nicht immer handelt es sich wirklich um einen Irrtum.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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