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Fehlzeitenquote hessischer Polizeibediensteter im Jahr 2016 leicht gestiegen

Die Fehlzeiten bei der hessischen Polizei sind im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Das gab Innenminister Peter Beuth bekannt. Die durchschnittliche Fehlzeitenquote lag 2016 bei rund 7,9 Prozent, im Jahr 2015 wies die Statistik noch einen Durchschnittswert von rund 7,7 Prozent auf. Die durchschnittlichen Fehltage pro Person betrugen im vergangenen Jahr rund 29 Tage, während 2015 noch 28 Tage registriert wurden.

Mehr als 1.000 zusätzliche Polizeibeamte bis 2020

„Das Land hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen für die hessische Polizei beschlossen, die die Arbeitsbedingungen verbessern und die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen entlasten sollen. Dazu gehören die Einstellung von mehr als 1.000 zusätzlichen Polizeibeamten bis zum Jahr 2020, die Besoldungserhöhung um insgesamt 4,4 Prozent in den Jahren 2017 und 2018, die Ausbezahlung von rund 600.000 Überstunden im vergangenen Jahr sowie die Anhebung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten“, so Innenminister Peter Beuth.

Um die Rahmenbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten bei der Arbeit zu verbessern, wurde zudem ein systematisches Gesundheitsmanagement in der hessischen Polizei aufgebaut, bei dem die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation sowie die Befähigung zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Beschäftigten im Vordergrund stehen.

Fehlzeiten bei der hessischen Polizei

Bei der Auswertung der Fehlzeiten werden aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei der hessischen Polizei die Kalendertage der Abwesenheit und nicht die Arbeitstage ausgewertet. Dies bedeutet, dass ein dauerhaft krankgeschriebener Polizeibeamter mit vollen 365 Tagen in die Statistik eingeht und nicht mit seinen individuellen Arbeitstagen; im Jahr 2016 waren dies 253 Tage. Ein Polizeibeamter, der im Jahresverlauf drei Erkrankungen (jeweils von Montag bis Sonntag) zu verzeichnen hatte, bei denen er jeweils fünf Arbeitstage dem Dienst fernblieb, wird somit aktuell mit 21 Kalendertagen und nicht mit 15 Arbeitstagen erfasst.

Darüber hinaus fließen im Gegensatz zu den Fehlzeitenquoten der gesetzlichen Krankenkassen in die Fehlzeitenstatistik der hessischen Polizei alle Fehlzeiten ab dem ersten Kalendertag – auch ohne Attest – ein. Ein Vergleich der Krankenkassen-Daten mit den Fehlzeitenquoten der hessischen Polizei ist deshalb nicht möglich.

Die Fehlzeitenquote berechnet sich wie folgt:

Anzahl der Fehltage aller relevanten Personen * 100
/
365 Tage * Anzahl der relevanten Personen (Polizeibeschäftigte in Hessen)
= 28,89 Tage

Weil nicht alle Beschäftigten bei der Polizei an der gleichen Anzahl von Tagen pro Woche arbeiten müssen, ist eine Auswertung der Fehlzeiten und der Fehlzeitenquote anhand von Abwesenheit nur an üblichen Arbeitstagen nicht sinnvoll.

Beispiel 1*: Ein Polizeivollzugsbeamter im Wechselschichtdienst arbeitet beispielsweise durchschnittlich an 3,5 Tagen die Woche jeweils zwölf Arbeitsstunden [3,5 x 12 = 42 Stunden].
Beispiel 2*: Ein Polizeivollzugsbeamter im Tagdienst arbeitet an fünf Tagen jeweils 8,4 Stunden [5 x 8,4 = 42 Stunden].
Fehltage im Sinne dieser Erhebung sind alle Kalendertage, an denen eine Erkrankung (Krankentage), Kur, Reha-Maßnahme und Wiedereingliederung vorlag, unabhängig davon, ob an diesen Tagen eine Arbeits- oder Dienstleistungspflicht bestanden hat (einschließlich arbeitsfreien Tagen, Wochenenden, Feiertagen).

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