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MIT Hessen fordert Flexibilisierung der Arbeitszeit

„Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sind nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend an die Lebenswirklichkeit angepasst und daher flexibilisiert werden“ erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda.

Das Konsumverhalten der Menschen, der demographische Wandel und die Digitalisierung haben die Lebenswirklichkeit für Beschäftigte und Betriebe grundlegend verändert.

Die heutigen Arbeitszeitregelungen stammten aus den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Es gebe aber veränderte Lebensumstände, die eine Flexibilisierung der Arbeitszeit notwendig machten.
Die MIT Hessen fordere ausdrücklich nicht, dass länger und mehr gearbeitet werde, so Hartmann. Es gehe vielmehr darum, die zulässige Arbeitszeit flexibler zu verteilen.

So sei zum Beispiel das Gastgewerbe geprägt von starken und nicht planbaren Nachfrageschwankungen. Festveranstaltungen, die Witterung bei Biergärten oder saisonale Schwankungen führten dazu, dass beim Personaleinsatz kurzfristig reagiert werden müsse.
Die starren Arbeitszeitvorschriften verhinderten dies bislang.
Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse aber dringend vorgenommen werden, um die Gestaltung der Arbeitszeiten an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erscheine dies notwendig.

Flexiblere Arbeitszeiten seien zum Beispiel möglich, wenn man vier Tage arbeiten müsse, um dann drei Tage frei zu haben.
Das Arbeitszeitgesetz müsse deshalb dringend an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Von der Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit profitierten sowohl die Arbeitgeber, die Mitarbeiter als auch Kunden und Gäste.

Durch die bisherigen starren Regelungen gerieten Arbeitgeber und Beschäftigte in die Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn die täglichen Arbeitszeiten nicht eingehalten werden, wie es zum Beispiel bei Feierlichkeiten in der Gastronomie schnell vorkommen könne.

Mehr Arbeitszeitflexibilität ermögliche es, Produkte und Dienstleistungen genau dann anzubieten, wenn Kunden diese brauchten. Dies führe zu sicheren Arbeitsplätzen. Mitarbeiter hätten mehr freie Gestaltungs-möglichkeiten für ihre privaten Planungen. Zudem würden dadurch auch neue Arbeitsplätze geschaffen.

Es gebe gute Gründe, hier eine gesetzliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, erklärte Hartmann.

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