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Einigung zwischen Land Hessen und RHÖN-KLINIKUM AG sichert Arbeitsplätze, schafft Investitionen und stärkt Krankenversorgung

Das Land Hessen, die RHÖN-KLINIKUM AG (RKA), die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) und die beiden Universitäten haben in den letzten Monaten ein umfassendes Konzept zur Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin erarbeitet, in dem ebenfalls die seit acht bzw. neun Jahren offenen Fragen der sogenannten Trennungsrechnung gelöst werden.

Diese Punkte umfasst das Zukunftspapier

Das Zukunftspapier zur Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin umfasst folgende Punkte:

  • Regelung der Trennungsrechnung
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen
  • Übernahmegarantie für Auszubildende
  • Keine Ausgliederung von Betriebsteilen
  • Verbleib der Gewinne von UKGM bei UKGM für Investitionen
  • Umfassendes Investitionsprogramm an beiden Standorten

Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Die Bemühungen der vergangenen Monate haben sich gelohnt. Das Ergebnis ist ein echter Durchbruch. Uns war es nicht ausreichend, nur die Fragen der Trennungsrechnung anzupacken; wir wollten mehr! Das Zukunftspapier ist die Grundlage für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in Marburg und Gießen, für massive Investitionen und stärkt die Krankenversorgung am Universitätsklinikum Gießen und Marburg erheblich. Das Ziel des Landes war immer, beste Patientenversorgung, Arbeitsplatzsicherheit sowie Forschung und Lehre auf hohem Niveau zu gewährleisten. Das garantiert das Verhandlungsergebnis. Zum dem Gesamtpakt gehört, dass sich das UKGM unter anderem dazu verpflichtet hat, auf betriebsbedingte Kündigungen für die nächsten fünf Jahre zu verzichten und Auszubildende mit entsprechendem Leistungsprofil zu übernehmen. Das ist ein hervorragendes Signal für die Beschäftigten in Mittelhessen.“

15 Millionen Euro zusätzlich

Das erzielte Verhandlungsergebnis sieht unter anderem vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ab 2017 einen zusätzlichen Betrag von rund 15 Millionen Euro jährlich für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält. Dazu wird der Sockelbetrag, den das Land an die beiden Universitäten bezahlt, entsprechend angehoben. Auch wird erstmals die angemessene Vergütung der künftigen Steigerungen bei den Sach- und Personalkosten in Forschung und Lehre geregelt und damit ein fortwährender Streitpunkt aus der Vergangenheit gelöst. Die Vereinbarung kann erst zum Jahr 2022 gekündigt werden. Die dann wieder geltenden jährlichen Abschlagszahlungen würden aber mindestens 72,9 Millionen Euro betragen und somit 14,7 Millionen Euro höher liegen als die heutigen. Das UKGM erhält darüber hinaus einmalig Mittel in Höhe von 13 Millionen Euro für Investitionen und Beschaffungen, die nicht die Abschreibungen des UKGM belasten.

Investitionspaket auf dem Weg

Es wurde zudem ein umfassendes Investitionspaket für beide Universitätskliniken auf den Weg gebracht. Das UKGM wird in den nächsten fünf Jahren mindestens 100 Millionen Euro investieren: Am Standort Marburg erfolgt die Modernisierung der Klinik für Psychiatrie, die Sanierung des Zentral-OP A und der Intensivstationen sowie der Neubau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Am Standort Gießen wird das Kinderherzzentrum ausgebaut und an das Klinikum ein Erweiterungsbau hinzugefügt.

„Die massiven baulichen Investitionen, zu denen sich die RHÖN-KLINIKUM AG und die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH verpflichtet haben, bedeuten für beide Standorte einen echten Schub. Das ist eine wichtige Botschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Gießen-Marburg aber auch für die Patienten aus der Region Mittelhessen und darüber hinaus“, so Wissenschaftsminister Boris Rhein abschließend.

Die Eckpunkte-Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen Zustimmung des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM AG und natürlich unter dem Haushaltsvorbehalt des Haushaltsgesetzgebers des Landes Hessen.

Zum Hintergrund

2006 hatte die RHÖN-KLINIKUM AG 95 Prozent der Geschäftsanteile der in der UKGM GmbH fusionierten Universitätskliniken Gießen und Marburg übernommen. Seitdem erfüllt UKGM umfangreiche Aufgaben für den hoheitlichen Bereich Forschung und Lehre. Dafür erhält UKGM von den beiden Universitäten Abschlagszahlungen, deren Höhe und Rahmenbedingungen nunmehr neu vereinbart wurden.

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