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Sicherheitsbehörden zählen in Hessen rund 700 Reichsbürger

Innenminister Peter Beuth: „Hellen die Szene immer weiter auf“
Anlässlich der heutigen Befassung des Innenausschuss mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth: „Die hessischen Sicherheitsbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, die Reichsbürgerszene immer weiter aufzuhellen. Die Bewegung reicht von Querulanten, die staatliches Handeln durch pseudo-juristische Abhandlungen zu beeinträchtigen versuchen, bis hin zu handfesten Rechtsextremisten. Nicht jeder Reichsbürger ist ein Rechtsextremist und nicht alle sind Waffenbesitzer. Die Szene ist sich jedoch in der fundamentalen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer gesamten Rechtsordnung einig. Nichts davon sind wir bereit zu akzeptieren.“

Zusammenarbeit der Sicherheits- und Waffenbehörden

Die hessischen Sicherheitsbehörden zählen rund 700 Personen in Hessen zu den sogenannten „Reichsbürgern“. Hiervon werden gegenwärtig rund zehn Prozent dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet. Ebenfalls rund zehn Prozent der Reichsbürger in Hessen verfügen über eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Um waffenrechtliche Erlaubnisse bei Reichsbürgern zu widerrufen, stellen die Sicherheitsbehörden den jeweils zuständigen Waffenbehörden Erkenntnisse zur Verfügung. Auf dieser Grundlage schöpfen sie sowohl im Falle der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als auch im Falle einer bereits erteilten Erlaubnis alle Möglichkeiten des geltenden Waffenrechts aus, diese zu versagen oder zu entziehen. Darüber hinaus hat das Land eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um das Waffengesetz so zu ändern, dass Extremisten keine Waffen mehr besitzen dürfen. Sie sieht eine Regelabfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz vor, wenn eine Erlaubnis ausgestellt oder verlängert wird.

Dauerhafte Überprüfung der Reichsbürger

Das gegenwärtig erhobene Personenpotential unterliegt einer dauerhaften Überprüfung durch die hessischen Sicherheitsbehörden. Ob Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Hessen den Reichsbürgern zuzuordnen sind und welche dienst- oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wird zurzeit ebenso landesweit geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung ergaben sich für den Polizeibereich Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht in zwei Fällen. Es wurden umgehend Disziplinarverfahren eingeleitet, die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Hessische Innenministerium hat die Regierungspräsidien sowie alle Ministerien im Hinblick auf die Reichsbürgerbewegung sensibilisiert. Vorfälle mit Einzelpersonen die im Zusammenhang mit der Szene stehen könnten, werden den zuständigen Polizeipräsidien mitgeteilt.

Landesamt für Verfassungsschutz und Innenministerium beraten

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat sich auf das vergleichsweise neue Phänomen eingestellt. Im Bereich der (aufklärenden) Prävention bietet das LfV – unter anderem durch das Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus (KOREX) – konkrete Beratungsleistungen in Form von fallbezogenen Gesprächen, Vorträgen und Schulungsmaßnahmen zum Thema „Reichsbürger“ an. Dazu gehören insbesondere Landkreise, Kommunen, Schulen, soziale Einrichtungen und andere Behörden.

Parallel hat das Hessische Innenministerium eine Informationsbroschüre erstellt, die sich speziell an Kommunalbedienstete richtet und ihnen Handlungsempfehlungen für den Kontakt mit Reichsbürgern geben soll. „In allen Landkreisen gibt es Reichsbürger. Deshalb steht das Land im Kampf gegen diese Bewegung eng an der Seite der Kommunen, liefert Informationen und bietet Hilfestellungen an“, so Innenminister Peter Beuth.

Hintergrundinformationen

Die Reichsbürgerbewegung wird seit dem 22. November 2016 in Gänze bundesweit vom Verfassungsschutz des Bundes und der Länder als sogenanntes Sammelbeobachtungsobjekt beobachtet. Zuvor wurden bereits die als rechtsextremistisch in Erscheinung getretenen Reichsbürgergruppierungen Exil-Regierung Deutsches Reich und Freistaat Preußen vom Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen beobachtet somit nun neben den bereits zuvor unter Beobachtung des LfV stehenden rechtsextremistischen Reichsbürgergruppierungen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die gesamte Reichsbürgerbewegung soweit aus deren Aktivitäten eine generelle Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung erkennbar wird.

Als rechtsextremistisch werden dabei jene Reichsbürger-Aktivitäten bewertet, die beispielsweise neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches zugleich rechtsextremistische Elemente wie Rassismus oder Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, übersteigerten Nationalismus und völkischen Kollektivismus propagieren. Als Beispiel für eine rechtsextremistische Reichsbürgerbewegung ist die Exil-Regierung Deutsches Reich zu nennen. Die Exil-Regierung Deutsches Reich propagiert neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 rassistische und antisemitische Verschwörungstheorien. Bei vielen Reichsbürgern ist ihre revisionistische Haltung auf die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und die Fortexistenz des Deutschen Reiches beschränkt.

Zu den polizeilich bekanntgewordenen Personen, die der Reichsbürgerbewegung zugeordnet werden, liegen Erkenntnisse zu Gewaltdelikten in Form von Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie zu Widerstandsdelikten vor.

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