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Entspannung für den Wohnungsmarkt: Hessen ermöglicht Ankauf von Belegungsrechten

Umweltministerin Priska Hinz: „Wir stellen vier Millionen Euro zur Verfügung, um Wohnungen in der Sozialbindung zu halten. Damit können wir schnell und effektiv bezahlbaren Wohnraum schaffen.“

 

„Hessen stellt derzeit so viel Geld für soziale Wohnraumförderung zur Verfügung wie seit Jahrzehnten nicht. Nun schaffen wir erneut die Möglichkeit, mit dem Ankauf von Belegungsrechten schnell und wirksam für eine Entspannung am Wohnungsmarkt zu sorgen. Insgesamt vier Millionen Euro können hierfür allein in diesem Jahr genutzt werden“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Zuletzt waren 2014 und 2015 insgesamt rund fünf Millionen Euro in den Ankauf von Belegungsrechten geflossen, um Wohnungen, die aus der Preisbindung fallen, weiter als Sozialwohnung vermieten oder Wohnungen am Markt erstmals als Sozialwohnung anbieten zu können. Damit konnten 646 Sozialwohnungen erhalten werden. Wegen der starken Nachfrage und dem sofort spürbaren Ergebnis dieses Instruments hat das Land das Angebot an die Wohnungsträger erneuert.

 

Zudem enthält die neue Richtlinie für den Ankauf von Belegungsrechten eine Erhöhung der Fördersätze: So zahlt das Land nun 1,50 Euro statt wie bisher 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die bisher keiner Bindung unterlagen. Auch die Fördersätze für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, deren Bindung ausläuft, wurde von bisher 60 Cent Euro auf nun 80 Cent erhöht. „Durch die besseren Fördersätze haben wir das Programm noch attraktiver gemacht“, betonte Ministerin Hinz. Insgesamt werden im Zeitraum 2014 bis 2017 die Bewohnerinnen und Bewohner in etwa 1.000 Wohnungen durch den Ankauf von Belegungsrechten vor steigenden Mieten bewahrt. „Neben umfangreichen Fördermöglichprogrammen mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro bis 2019 ist der Ankauf von Belegungsrechten ein weiteres und wirksames Instrument, um die Lage am Wohnungsmarkt zu entspannen“, sagte Hinz.

 

Bis zum 31. Juli 2017 können Unternehmen ihre Wohnungen über die Wohnraumförderstellen beim Umweltministerium anmelden. Die Wohnungen stehen anschließend Haushalten zur Verfügung, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind. Die Förderung wird für das Gebiet des Regionalverbands Rhein-Main, Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf und Kreisfreie Städte sowie Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern angeboten. Dies sind die Regionen, in denen gerade Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen die größten Probleme haben, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Antragsberechtigt sind die Eigentümer von Mietwohnungen. „Eine kommunale Finanzierungsbeteiligung wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend in diesem Programm vorgesehen. Damit haben auch Kommunen mit angespannten Haushalten die Möglichkeit, in das Programm aufgenommen zu werden“, so Hinz abschließend.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Wohnen und Wohnungsbau in Hessen finden Sie unter www.wohnungsbau.hessen.de

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