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„Herdbuchzucht bei Schafen –Chancen und Schwierigkeiten“

Das Biosphärenreservat hatte Arnd Ritter, Zuchtberater für Schafzucht vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, eingeladen, um über Chancen und Schwierigkeiten der Herdbuchzucht zu berichten. Hintergrund ist unter anderem, dass es für Rhönschafe, die als reinrassige Tiere im Herdbuch geführt werden, eine Prämie beantragt werden kann.

Ritter erläuterte, dass Grundlage aller Zucht die gezielte Auswahl von sogenannten Paarungspartnern ist, um günstige Eigenschaften in die Nachkommenschaft zu übertragen. Als Rasse wird eine Paarungsgemeinschaft innerhalb einer Art bezeichnet, die einheitliche erbliche Eigenschaften aufweist. So geht man aktuell von bis zu 600 Schafrassen weltweit aus. Im hessischen Herdbuch werden derzeit rund 40 Schafrassen geführt.

Die Aufnahme ins Herdbuch behaltet Dokumentations- und Nachweispflichten sowie Leistungsprüfungen. Zu dokumentieren sind zum Beispiel Geburt, Elterntiere und Aufzuchtleistung. Die Tiere müssen mit Ohrmarken versehen sein und eine Bewertung und Beschreibung der Tiere ist erforderlich. Diese umfasst z. B. die Bewertung der Wolle, die Bemuskelung, die äußere Erscheinung, Schlachtleistung und Milchleistung. Ritter verdeutlicht, dass das Herdbuch inzwischen digital geführt wird und die Züchter viele Eingaben selbst vornehmen können.

Als reinrassig gelten Tiere, die die äußeren Merkmale sowie die Eigenschaften der Rasse erfüllen und deren Vorfahren bis zu den Großeltern vollständig oder mit Lücken erfasst sind.
Für das Ausstellen von Zuchturkunden ist der Hessische Schafzuchtverband zuständig. Maßgebliche Reglementierungen finden sich in der EU-Tierzuchtverordnung und der Hessischen Zuchtbuchverordnung. Ritter verdeutlicht, dass für die Ausstellung der Zuchtpapiere Kosten anfallen, die für Böcke derzeit 36 Euro und für Muttertiere 18 Euro betragen. Mit entsprechenden Zuchturkunden kann dann der Eigentümer auch an Auktionen teilnehmen und im Markt häufig höhere Erlöse für Zuchttiere erzielen. Die nötige Mitgliedschaft im Hessischen Schafzuchtverband kostet den Züchter weitere 60 Euro jährlich.

Dabei muss sich der Züchter allerdings nicht verpflichten, seine komplette Herde in das Herdbuch aufnehmen zu lassen. Nur Tiere, die für die Zucht weiterhin eingesetzt werden sollen, sollten im Herdbuch erfasst werden.

Hinsichtlich der aktuellen hessischen Förderprogramms zur Erhaltung bedrohter Nutztierrasssen erläutert Ritter, dass das Land Hessen die sogenannte Reinzucht bei Rhönschafen derzeit mit 30 Euro pro Jahr und Schaf fördert. Ebenfalls in der Förderung ist die Schafrasse der Coburger Füchse und die Weiße Deutsche Edelziege. Die Züchter müssen mindestens 10 förderfähige Tiere vorhalten. Die Laufzeit beträgt zunächst fünf Jahre. Anträge sind beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen. Ritter berichtet, dass das Programm gut angenommen wird und die Zahl der im Herdbuch eingetragenen Rhönschafe nach langjährigem Rückgang aktuell eine positive Entwicklung nimmt.

Befragt zu den geforderten äußeren Erscheinungsmerkmalen bei Rhönschafen verweist der Zuchtberater auf die Rassebeschreibung „Rhönschaf“ der Deutschen Landschafzuchtverbände. Demnach hat ein Rhönschaf weiße Beine, ein weißes Fell und einen schwarzen Kopf. Hörner und weiße Ohren oder weiße Flecken auf den Ohren sind tabu. Braune Flecken auf dem Fell werden nicht geduldet. Eine braune Halskrause wird bis zu etwa 1,5 Handbreite toleriert. Der schwarze Kopf ist bis hinter die Ohren unbewollt.

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