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Auftritt der „Grup Yorum“ – Stadt Fulda sieht sich in Haltung bestätigt

Die Stadt Fulda sieht sich durch die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel in ihrer Haltung bestätigt, dass sie hinsichtlich der ursprünglich auf dem Messegelände geplanten Veranstaltung des „Freidenker-Verbands, Landesverband Hessen“ mit einem Auftritt der umstrittenen Musikformation „Grup Yorum“ vom Veranstalter getäuscht wurde. Die Feststellung des Gerichts, dass das Messegelände generell nicht für Veranstaltungen mit politischem Charakter zur Verfügung gestellt werden muss, hält die Stadt darüber hinaus auch mit Blick auf mögliche künftige Anfragen für richtungsweisend. Allerdings hat der Veranstalter gegen die Entscheidung des VG Kassel Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), der ebenfalls in Kassel sitzt, eingelegt. Wann der VGH eine Entscheidung in dieser Sache fällen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Die „Grup Yorum“ gehört nach Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums und des Verfassungsschutzes zu den Unterstützern der seit 1998 in Deutschland verbotenen DHKP-C. Diese wird seit 2002 von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. Die Stadt Fulda hatte erst aus den sozialen Medien erfahren, dass die für den 17. Juni als „Fest der Völker“ angekündigte Veranstaltung auf dem Messegelände tatsächlich als großes Europakonzert der „Grup Yorum“ geplant war.

Parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung um die Konzertveranstaltung auf dem Messegelände Fulda-Galerie hat der Freidenker-Verband für diesen Tag eine Kundgebung mit Musikdarbietungen im Stadtgebiet angemeldet – anscheinend als möglichen Ersatz für das auf der Galerie geplante Konzert. Eine solche Kundgebung fällt im Gegensatz zu einer Veranstaltung juristisch unter das durch die Verfassung besonders geschützte Versammlungsrecht. Ein Verbot ist somit nahezu unmöglich, wohl aber kann die Stadt Auflagen verhängen. In einem vorbereitenden Gespräch mit dem Anmelder hat man sich auf den Parkplatz am Stadion in der Johannisau als Kundgebungsort verständigt. Die Kundgebung mit laut Anmeldung rund 3000 Teilnehmern soll am Samstag, 17. Juni, um 13 Uhr beginnen. Anwohner und Autofahrer rund um das Stadion werden um Verständnis gebeten, dass es zu Behinderungen kommen kann. Die Ordnungspolizeibehörde sowie das Polizeipräsidium Osthessen sind engmaschig in die Begleitung der Kundgebung eingebunden.

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