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Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANK), angesiedelt am hessischen Umweltministerium, hat die Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den Zeitraum von 2017 bis 2020 verabschiedet. Aufgrund dessen ist es erstmalig möglich, Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum zu fördern.

Das Förderangebot richtet sich an Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer im Handwerk, im Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität, die innerhalb einer anerkannten hessischen LEADER-Regionen ansässig sind oder dort eine Betriebsstätte errichten wollen. Gefördert werden: Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter und für die Umsetzung erforderliche Dienstleistungen.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ruft dazu auf, in ländlichen Räumen zu investieren, zu deren Funktionserhaltung beizutragen sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Mit der Zuwendung soll ein Beitrag zur Sicherung einer regionalen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geleistet werden.

Anträge können bis spätestens 1. September 2017 beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum gestellt werden.

Informationen und Beratung gibt es beim:
Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum, Matthias Sebald, Tel.: 06641/977-3522, 
E-Mail: matthias.sebald@vogelsbergkreis.de

sowie bei der

Vogelsberg Consult GmbH, Michael Poschen Tel.: 06631/9616-13, 
E-Mail: poschen@vogelsberg-consult.de

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