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Pflege: Die Batterien wieder aufladen

Sommerzeit gleich Urlaubszeit. Was für viele selbstverständlich klingt, hört sich für pflegende Angehörige häufig wie ein unerreichbarer Traum an. Selbst ein paar Tage an der See sind undenkbar, wenn es gilt, Papa und Mama oder den Partner zu versorgen. Abhilfe schaffen hier Kurzeit- und Verhinderungspflege.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause leben, für einen begrenzten Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung untergebracht werden. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu den Kosten der pflegerischen Versorgung, der medizinischen Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Derzeit sind das in den Pflegegraden zwei bis fünf 1.612 Euro pro Jahr Eine Alternative zur Kurzzeitpflege ist die Ersatz- oder Verhinderungspflege: Der Pflegebedürftige wird hier weiterhin zu Hause versorgt. Voraussetzung ist, dass er dort bereits seit mindestens sechs Monaten gepflegt wird. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu sechs Wochen und zahlt dafür ebenfalls bis zu 1.612 Euro.

Insgesamt verfügen Betroffene pro Jahr also über 3.224 Euro für Kurzeit- und Verhinderungspflege, die in unterschiedlicher Form kombiniert werden können. Wie das konkret aussehen kann, ist mitunter jedoch recht kompliziert. Deshalb stehen hessenweit 25 stationäre Pflegestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. Die AOK Hessen bietet darüber hinaus über ihre zertifizierten 28 Pflegeberaterinnen- und berater eine kostenlose mobile Beratung an, die vor oder während einer Pflegesituation von Versicherten der Gesundheitskasse genutzt werden kann.

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