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Am 24. September ist Super-Wahlsonntag im Landkreis Fulda

Am 24. September ist Super-Wahlsonntag. Dabei kommt es im Landkreis und in der Stadt Fulda zu einem Novum: Erstmals findet die Landratsdirektwahl gemeinsam mit der Bundestagswahl statt. In der Gemeinde Petersberg gibt es sogar eine dritte Wahl. Denn dort wird auch der Bürgermeister gewählt.

Im Landkreis Fulda kümmern sich um die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen federführend das Kreiswahlbüro sowie die Wahlämter in den Städten und Gemeinden. Das Kreiswahlbüro ist dem Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr des Landkreises angegliedert. Der Fachdienst wird von Norbert Huder geleitet, der auch als Kreiswahlleiter fungiert. Stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Michaele Noll, die den Fachdienst Rechtsangelegenheiten leitet. Weiter gehören dem Kreiswahlbüro Johannes Groß und Judith Hofmann als Sachbearbeiter an. Sie werden vom Fachdienst Informationstechnik unterstützt.

Die Zusammenfassung von Wahlen bedeutet einerseits einen erhöhten Aufwand. So dürfte die Stimmenauszählung länger dauern. Andererseits erhofft man sich von der Bündelung der Wahltermine eine höhere Wahlbeteiligung und die Einsparung von Kosten. Über die Zulassung der Wahlvorschläge wurde bereits von den zuständigen Ausschüssen entschieden. Bei der Bundestagswahl bewerben sich im Wahlkreis 174, der neben dem Landkreis Fulda auch Teile des Vogelsbergkreises umfasst, acht Kandidaten um die Erst- und 18 Parteien über ihre Landeslisten um die Zweistimme. Bei der Landratsdirektwahl stehen ebenso wie in Petersberg drei Bewerber zur Wahl.

Ende August beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Während bei der Bundestagswahl nur deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt sind, können bei der Landratsdirektwahl und der Bürgermeisterwahl auch EU-Bürger ihre Stimme abgeben, sofern sie seit drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis Fulda beziehungsweise in der Gemeinde Petersberg haben. Ganz wichtig ist, dass die Bewohner der Stadt Fulda den Landrat mitwählen. Bei der letzten Landratsdirektwahl in 2011 gab es rund 170.00 Wahlberechtigte in Stadt und Landkreis Fulda, bei der letzten Bundestagswahl in 2013 waren es rund 210.000 Wahlberechtigte im Wahlkreis 174.

Die Briefwahlunterlagen liegen ab Mitte August bei den Kommunen vor. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss auf die unterschiedlichen Farben der Stimmzettel, Wahlscheine und Umschläge achten. Wie vor jeder Wahl findet auch wieder eine Testwahl statt, um die EDV-Systeme und Meldewege zu überprüfen. Am Wahlsonntag gilt bei der Stimmenauszählung die Reihenfolge: Bundestag vor Bürgermeister und Landrat. Vom Kreiswahlbüro werden die aus den Städten und Gemeinden einlaufenden Ergebnisse auf ihre Plausibilität geprüft, statistisch aufbereitet, für die Veröffentlichung frei gegeben und anschließend in den Sitzungssälen des Landratsamts präsentiert. Sie sind auf der Homepage des Landkreises oder einer Wahlapp abrufbar.

Am späteren Abend wird der Kreiswahlleiter das vorläufige Endergebnis feststellen. Gewählt ist als Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag der Kandidat mit den meisten Stimmen. Hingegen müssen die Bewerber bei der Landratsdirektwahl und der Bürgermeisterwahl im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen. Einige Tage nach der Wahl treten die zuständigen Wahlausschüsse erneut zusammen, um über die Niederschriften aus den Wahllokalen zu entscheiden und das endgültige Wahlergebnis festzustellen. Die Wahlen enden mit der Beschlussfassung über deren Gültigkeit durch den Bundestag, den Kreistag und die Gemeindevertretung.

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