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AOK Hessen mit 30.000 neuen Versicherten weiter auf Erfolgskurs

Nach der Sozialwahl im Mai 2017 konstituierte sich der Verwaltungsrat der AOK Hessen auf seiner Sitzung in Bad Orb jetzt neu. In der Sozialwahl werden die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung gewählt. In der AOK Hessen erfolgte dies über eine sogenannte Friedenswahl. Einige Mitglieder wurden aus dem Gremium verabschiedet, andere kamen neu hinzu.

Keine Änderungen gab es an der Spitze des Verwaltungsrates. Er bestätigte Brigitte Baki für die Versichertenseite und Dr. Stefan Hoehl für die Arbeitgeber in ihren Ämtern. Für beide hat die Selbstverwaltung eine wichtige gesellschaftliche Funktion: „Die institutionelle Mitbestimmung von Versicherten und Arbeitgebern stärkt die demokratische Legitimation der Entscheidungen der AOK. Der Interessenausgleich zwischen Versicherten und Arbeitgebern trägt zum sozialen Frieden in unserem Sozialstaat bei. Gerade deshalb muss die Autonomie der Selbstverwaltung erhalten bleiben und darf nicht durch neue Kontroll- und Weisungsbefugnisse der Aufsichtsbehörden von einer Rechts- zu einer Fachaufsicht eingeschränkt werden.“

Die Selbstverwaltung bei der AOK Hessen
Der Verwaltungsrat ist das zentrale Kontrollorgan der AOK Hessen. Er umfasst 30 Mitglieder, 15 Versicherten- und 15 Arbeitgebervertreter, beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, überwacht den hauptamtlichen Vorstand und entlastet ihn durch die Abnahme der Jahresrechnung. Des Weiteren trifft er Entscheidungen von grund­sätzlicher Bedeutung und setzt den kassenindividu­ellen Zusatzbeitragssatz fest. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates geben den Beitrags­zahlern in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Stimme und bringen sie in die gesundheitspoliti­sche Diskussion ebenso wie in die unternehmeri­sche Entwicklung der AOK Hessen ein.

Neue Mitglieder
Baki und Hoehl begrüßten die neuen Mitglieder des Gremiums und verabschiedeten jene, die aus dem Ehrenamt ausscheiden. Zudem wurden verdiente Verwaltungsratsmitglieder für ihre besonderen Leistungen mit AOK-Ehrenzeichen ausgezeichnet. Neu mit dabei sind auf Arbeitgeberseite der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes der hessischen Dachdecker Norbert Hain aus Villmar-Langhecke und Hotelier Frank Vieregge aus Eppelheim. Auf Versichertenseite nehmen die Angestellte Sabine Daum aus Bad Hersfeld und Rentnerin Ursula König-Schneyer aus Butzbach jeweils einen Sitz im neuen Verwaltungsrat der Gesundheitskasse ein. Detlef Lamm, der Vorstandsvorsitzende der AOK Hessen, freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neu zusammengesetzten Verwaltungsrat. „Die positive Geschäftsentwicklung der AOK Hessen der vergangenen Jahre konnte nur durch die konstruktive Zusammenarbeit von Verwaltungsrat und Vorstand erreicht werden.“ So habe die AOK Hessen im vergangenen Jahr über 30.000 Versicherte hinzugewinnen und damit ihre Stellung als Marktführer ausbauen können.

Hintergrund: Was ist eine Friedenswahl?
Von einer Friedenswahl spricht man, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt oder die Wahlvorschläge insgesamt nicht mehr Bewerber aufweisen als Plätze zu vergeben sind. Bei einer Friedenswahl gilt der vorliegende Wahlvorschlag automatisch als gewählt. Bei den Vertreterwahlen in der Sozialversicherung sind sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite Friedenswahlen möglich. Festgeschrieben ist die Möglichkeit der Friedenswahl  in § 46 Abs. 2 SGB IV und in § 28 SVWO.

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