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Zerkleinerung von Abbruchmaterial für 12 Monate genehmigungsfrei möglich

In der Diskussion um den Abriss des alten Löhertor-Areals hat die Stadt Fulda klargestellt, dass der temporäre Betrieb eines mobilen Brechers auf dem Abbruchgelände genehmigungsfrei und damit zulässig ist. Geregelt ist dies in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV): Danach ist das Zerkleinern von unbelastetem vorsortiertem Abbruchmaterial am Entstehungsort für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten ohne Genehmigung möglich. Im Fall Löhertor wird der Betrieb des Brechers sich auf die Wintermonate beschränken (voraussichtlich bis März), wo auch die Staubentwicklung erwartungsgemäß am geringsten ist. Gleichzeitig betont die Stadt Fulda, dass sie den Eigentümer des Geländes und Bauherrn regelmäßig auf seine Pflichten und die Einhaltung von Immissions-Grenzwerten hinweist.

Die Zerkleinerung von unbelastetem Material an Ort und Stelle hat auch ökologisch große Vorteile: Denn der Schotter wird für die Fundamente und den Unterbau des geplanten Neubaus wiederverwendet. Nach Angaben des vom Eigentümer beauftragten Abbruchunternehmens Willi Leinweber handelt es sich dabei um rund 9000 Tonnen Material. Müsste diese Menge per Lkw zur Zerkleinerung transportiert und später angeliefert werden, entstünde dadurch eine Belastung von rund 720 zusätzlichen Lkw-Fahrten.

Das Abbruchunternehmen betont zudem, dass es in Kontakt mit den Nachbarn des Areals steht und jederzeit bei etwaigen Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

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