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Zu Hause gut versorgt

Seit 1. Oktober 2017 haben Patienten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein „strukturiertes Entlassmanagement“. Nach einem Krankenhausaufenthalt soll dies einen möglichst nahtlosen Übergang in die ambulante Versorgung sicherstellen. Arzneien, Hilfsmittel oder Therapien können Krankenhausärzte nun auch für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt verordnen. Ebenso können Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

„Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, vor allem vor Wochenenden oder Feiertagen haben sich Verbraucher oft allein gelassen gefühlt – ohne Medikamente, Krankschreibung und Termin in der Arztpraxis“, sagt Daniela Hubloher, Beraterin für Patientenrechte und Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Diese Neuregelung soll dafür sorgen, dass Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause besser versorgt sind.“

FÜR PATIENTEN FREIWILLIG, FÜR KRANKENHÄUSER VERPFLICHTEND
Wenn Patienten eine Anschlussversorgung wünschen, müssen sie ihre Einwilligung dazu schriftlich erklären. Wer in der Klinik für das Entlassmanagement verantwortlich ist, entscheidet die Klinikleitung. „In der Regel ist es der klinikeigene Sozialdienst“, sagt Hubloher.

STRUKTURIERTE ENTLASSUNG STELLT VERSORGUNG SICHER
Für die Organisation der anschließenden Versorgung erstellt die Klinik einen Entlassplan. Sie kann in begrenztem Umfang Medikamente, einen Rollator oder Krankengymnastik verordnen und bei einer Entlassung vor dem Wochenende Medikamente mit nach Hause geben.

Mit Angehörigen, Betreuern oder Hausärzten, Reha- und Pflegeeinrichtungen kann die Klinik Kontakt aufnehmen. Stellt sich heraus, dass der Patient zu Hause auf Hilfe angewiesen ist, kann die Klinik auch die häusliche Pflege verordnen.

Am Tag der Entlassung hat der Patient Anspruch auf einen zumindest vorläufigen Entlassbrief, in dem ein Ansprechpartner des Entlassmanagements der Klinik mit Telefonnummer genannt ist.

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