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Gefährliche Zustände auf dem Weihnachtsmarkt in Fulda. Behindertenbeirat sieht den Magistrat in der Pflicht!

Am 25. November haben einige Mitglieder des Behindertenbeirates der Stadt Fulda den Weihnachtsmarkt auf Barrierefreiheit überprüft. Die Ergebnisse der Begehung, die Erfahrungen aller Anwesenden und die Reklamationen von betroffenen Bürgern im Vorfeld sorgten während der Sitzung des Behindertenbeirates am 29.11.2017 für große Verärgerung. „Nachdem die neue Satzung für den Weihnachtsmarkt erst im Jahr 2018 wirkt, wollten wir gern praktische Erfahrungen sammeln, welche Händler schon sensibilisiert sind und wo noch Nachholbedarf besteht“, sagt der Vorsitzende des Behindertenbeirates Hanns-Uwe Theele. Deshalb haben Mitglieder des Behindertenbeirates mit unterschiedlichen Einschränkungen dies selbst getestet. Einige Händler halten die so wichtige Leitlinie für Blinde frei, andere nehmen es nicht so genau mit der Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen. So können Stützstangen für Dächer und Tische, die direkt auf der Leitlinie stehen, zu Stürzen und erheblichen Verletzungen führen. Auch die Zweige von Tannenbäumen, die in die Laufzone der Leitlinie ragen, sind sehr gefährlich. Positiv wurde aber auch registriert, das einige Händler einzelne Tische abgesenkt hatten und meist niederschwellige, breite und kontrastierte Kabelbrücken verwendet wurden. Hier wurde nur eine negative Ausnahme festgestellt. Eine selbstgebaute, also nicht TÜV geprüfte, Kabelbrücke auf dem Winterwald, die teilweise nicht überfahren werden konnte und durch ihre Höhe und Form eine erhebliche Stolper- und Sturzgefahr darstellt. Auch der Weg quer über den Winterwald war nicht geräumt und stellt somit ein Hindernis, und für die Schwächsten der Betroffenen eine erhebliche Gefahr dar. Dieser Weg muss dauerhaft in einer Breite von 1,60 Meter frei geräumt werden. Der Mulch verhindert ansonsten eine Orientierung der Blinden und einen gefahrlosen Durchgang von einem Teil der Menschen die auf eine Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Alle Mängel wurden dem Magistrat umgehend und ausführlich mitgeteilt, und um sofortige Abhilfe gebeten. Der Vorsitzende ergänzt, „ ich werde die Situation vor Ort genau im Blick haben und den Magistrat an seinen Taten messen, wie schnell und umfassend die gravierenden Mängel abgestellt werden. Menschen mit Behinderung müssen das Recht und die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und gefahrlos teilhaben zu können. Dies gilt auch für den Weihnachtsmarkt.“ Der Unzufriedenheit der Betroffenen wurde in der Sitzung des Behindertenbeirates sehr deutlich ausgesprochen und die Kontrollfunktion und Sorgfaltspflicht des Ordnungsamtes bemängelt.

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