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Schluss mit Aufschlägen für Kreditkartenzahlungen

Ab 13. Januar 2018 dürfen Händler keine zusätzlichen Entgelte mehr für Einkäufe oder Buchungen verlangen, die mit Kreditkarten bezahlt werden. Das gilt europaweit und auch für andere Zahlungsmittel wie Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Bislang mussten die Händler nur ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel kostenfrei anbieten.

„Endlich ist dem Zusatzentgelt für den Einsatz bestimmter Zahlungsmittel die Rechtsgrundlage entzogen“, sagt Eva Raabe, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungszentrum Kassel/Nordhessen. „Wir empfehlen allen Verbrauchern, künftig darauf zu achten, dass die Händler sich an die neuen Regelungen halten“, so Raabe weiter. Fordern Anbieter weiterhin Entgelte etwa für das Bezahlen mit der Kreditkarte oder für die Überweisung, sollten Verbraucher dies auf keinen Fall akzeptieren.

In den letzten Wochen und Monaten haben Banken und Sparkassen ihre Kunden bereits über die anstehenden Änderungen informiert.

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