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Wenn die Beiträge der privaten Krankenkassen steigen

Ab Januar 2018 haben mehrere private Krankenversicherungen ihre Beiträge erhöht – teilweise um 10 bis 20 Prozent. Wer die steigenden Beiträge seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr tragen kann oder will, kann mit einem Wechsel in einen anderen Tarif seiner Versicherung vielfach Geld sparen. In einigen Fällen ist es möglich, sich gesetzlich zu versichern.

UMTARIFIERUNG ODER VERZICHT AUF LEISTUNGEN
Wer die Kosten für seine private Krankenversicherung senken will, kann jederzeit in einen anderen gleichartigen Tarif wechseln. Die erworbenen Altersrückstellungen und Rechte muss die Versicherung dabei anrechnen. Zu den erworbenen Rechten gehört, dass eine Veränderung des Gesundheitszustandes nicht zu einem Risikozuschlag führen darf. Nur, wenn der neue Tarif Leistungen beinhaltet, die höherwertig oder umfassender sind als im bisherigen Tarif, kann das Unternehmen für die Mehrleistungen einen Risikozuschlag verlangen. Dies können Verbraucher dadurch abwenden, dass sie sich die Mehrleistungen nennen lassen und darauf verzichten.

Eine deutliche Reduzierung des Beitrags lässt sich aber häufig nur mit einer Reduzierung der Leistungen erreichen, z.B. dem Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein-oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

WECHSEL IN DEN STANDARDTARIF

Der Standardtarif entspricht ungefähr dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Versicherungsunternehmen bieten diesen an. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die vor dem 01.01.2009 eine Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben und bestimmte weitere Voraussetzungen (Alter, Rente bzw. Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze) für den Zugang erfüllen.

Für einen Tarifwechsel stehen die sog. Bisex-Tarife und die Unisex-Tarife des Unternehmens zur Auswahl. Wichtig: bei einem Wechsel in einen neuen Unisex-Tarif geht der Anspruch auf den Standardtarif (der ein Bisex-Tarif ist) verloren. Wer sich den Standardtarif als „Notnagel“ offen halten will, sollte nur innerhalb der Bisex-Tarife seines Unternehmens wechseln.

WEGE ZURÜCK IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERICHERUNG
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, also bis zum 55. Geburtstag möglich – unter der Voraussetzung, dass Versicherungspflicht eintritt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man eine Angestelltentätigkeit mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausübt oder Arbeitslosengeld I bezieht. Was viele nicht wissen: wenn die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung erfüllt sind, ist ein Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung auch über das 55. Lebensjahr hinaus möglich.

Ausführliche individuelle persönliche Beratungen zum Thema Krankenversicherungen bietet die Verbraucherzentrale Hessen auch in ihren Beratungsstellen Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Fulda. Terminvereinbarungen über das hessenweite Service- u. Termintelefon, erreichbar unter der Rufnummer 069-972010900, Montag bis Donnerstag von 10 bis 16 Uhr und Freitag von 10 bis 15 Uhr, sind erforderlich.

VERANSTALTUNGSHINWEIS
Die Verbraucherzentrale Hessen informiert am 25.01.2018 in ihrem Beratungszentrum Frankfurt, Große Friedberger Straße 13-17 mit Vorträgen und Infogesprächen zur privaten Krankenversicherung. Die Vorträge beginnen um 11.00 und 17.00 Uhr (Dauer ca. 1,5 Stunden). Von 13.00 bis 16.30 Uhr besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen von Expertengesprächen zu informieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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