Logo

Förderung des sozialen Wohnraums

Die hessische Landesregierung stellt auch in 2018 gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsbaus (geringe und mittlere Einkommen), der Modernisierung von Mietwohnungen und des Studentischen Wohnens sowie Darlehen für Maßnahmen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (Programmteil Wohnraum) bereit.

Eine neue Richtlinie zur Förderung der sozialen Mietwohnungsbaus wird derzeit erarbeitet und tritt voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft. Künftig werden unterschiedliche Fördervarianten angeboten, die in Abhängigkeit von den Bindungsfristen Finanzierungszuschüsse von bis zu 25 Prozent des Darlehensbetrags vorsehen. Im Gegenzug wird eine Reduzierung der Miete um bis zu 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete gefordert. Die Darlehensbeträge sollen auf bis zu 1.850 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie können Mittel für Bauvorhaben nach den bisherigen Richtlinien bereitgestellt werden. Für Rückfragen steht der Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, Herrn Möller, unter Telefon (0661)6006-322 zur Verfügung.

Categories:

Alle Nachrichten