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In weiteren Bereichen gilt jetzt Tempo 30

Mehr Schutz für die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr:
Nachdem im November 2017 Fuldas Bürgermeister Dag Wehner in der Lindenstraße den Startschuss für die Ausweisung bestimmter Streckenabschnitte für Tempo 30 gegeben hatte, sind nun in den vergangenen Wochen weitere Bereiche vor Kindergärten und Schulen im Stadtgebiet mit einer entsprechenden Beschilderung zur Temporeduzierung (gültig jeweils montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr) versehen worden.

Konkret geht es um die Amand-Ney-Straße im Abschnitt zwischen der Magdeburger Straße und der Scharnhorststraße vor der Kindertagesstätte St. Josef; den Heinrich-von-Bibra-Platz in Fahrtrichtung Kurfürstenstraße vor der Kindertagesstätte Christuskirche/Haus Oranien; die Kohlhäuser Straße stadtauswärts im Abschnitt zwischen der Mainstraße und der Rheinstraße vor der Kindertagesstätte „Miteinander“/Sturmiusschule; im Schulviertel geht es um den Pappelweg vor der Richard-Müller-Schule sowie die Magdeburger Straße im gesamten Abschnitt zwischen dem Pfaffenpfad und der Goerdelerstraße – ausschlaggebend sind hier die Kindertagesstätte „Wilde 15“, die Rabanus-Maurus- und die Richard-Müller-Schule sowie die Ferdinand-Braun-Schule – und die Goerdelerstraße im Abschnitt zwischen der Magdeburger Straße/Weiherweg und der Von-Tresckow-Straße vor der Ferdinand-Braun-Schule; außerdem ist die Rangstraße im Abschnitt nach dem Kreisel am Martin-Luther-Platz vor der Kindertagesstätte Lutherkirche betroffen sowie die Saturnstraße im Stadtteil Haimbach im Abschnitt zwischen der Saturnstraße und der Siriusstraße vor der Grundschule Haimbach und dem Antoniushof.
Hintergrund der verkehrsbehördlichen Anordnung ist eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber im Dezember 2016 durch eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen hat und welche die Stadt Fulda konsequent aufgreifen will. Demnach kann innerorts in der unmittelbaren Nähe von an Straßen gelegenen Kindergärten beziehungsweise Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auf bestimmten Streckenabschnitten das Tempolimit von 50 auf 30 Km/h herabgesetzt werden. Es handelt sich dabei jedoch rechtlich nicht um eine Tempo-30-Zone, die andere Voraussetzungen hat und z. B. nur in Wohngebieten angeordnet werden kann.
Seit Inkrafttreten der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur StVO Ende Mai 2017 hatte die Verkehrsbehörde der Stadt Fulda in Kooperation mit der Polizei und den übrigen in der AG Verkehr vertretenen Institutionen intensiv vor Ort alle in Frage kommenden Streckenabschnitte geprüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen für Tempo 30 vorliegen. Insgesamt wird die Stadt Fulda eine entsprechende Beschilderung vor 15 schutzwürdigen Einrichtungen vornehmen. In der Innenstadt waren im November 2017 im ersten Schritt neben dem Bereich um die Marienschule und die Maria-Ward-Kita (Lindenstraße/Nikolausstraße) auch in der Rabanusstraße in Höhe des Bildungsunternehmens Dr. Jordan Tempo-30-Schilder aufgestellt worden.

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