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AWO Informationsveranstaltung Sozialrecht für Flüchtlinge am Mi. 16.05.2018 um 17:00 Uhr, AWO Fulda, Frankfurter Str. 28

In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus. Asylsuchende sind grundsätzlich nicht krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Fachanwältin für Sozialrecht Miriam Sturm gibt in der Veranstaltung einen Überblick darüber, welche sozialrechtlichen Ansprüche Flüchtlinge haben, welche Existenz sichernden Leistungen ihnen zustehen und wie der Krankenversicherungsschutz ausgestaltet ist.

 

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung führen, an Inhaber einer Vorsorgevollmacht, an Menschen, die sich um die Angelegenheiten ihrer Angehörigen kümmern und sonstige interessierte Personen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich: Telefon: 0661-480045-32 oder eMail an verwaltungBV@awo-fulda.de

 

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