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Strassenbeiträge können seit gestern über 20 Jahre gezahlt werden – komplette Abschaffung der Strassenbeiträge weiterhin Ziel der IG Sachsenhausen

Der Hessische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung eine Reihe von Änderungen zum Thema Strassenbeiträge beschlossen. Das Gesetz setzt eine wesentliche Forderung um, die von der IG Sachsenhausen im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss vor wenigen Wochen vorgetragen wurde.  Zukünftig kann jeder Bürger, ohne dass von der Gemeinde ein berechtigtes Interesse geprüft wird, eine Zahlung über 20 Jahre bei maximal 1% Zinsen über dem Basiszinssatz beantragen. Die generelle Abschaffung der Straßenbeiträge, wie von der SPD beantragt, bleibt aber weiterhin Ziel der IG .

„Das ist eine erste, sensationelle Nachricht und die Anlieger von Sachsenhausen werden dazu in den nächsten Stunden und Tagen Ihre Anträge bei der Gemeinde stellen. Unser Engagement war zumindest in Teilen erfolgreich und unsere Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren sind gehört worden. Viele Anlieger werden nun von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Die Gesetzesänderung kam zwar spät, aber nicht zu spät. Mit der Demütigung die wir teilweise erleben mussten und der kompletten Offenlegung der Vermögensverhältnisse für eine Ratenzahlung, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, ist jetzt Schluss. Jedem Betroffenen steht das ab heute frei. Trotz alledem bleibt die Abschaffung der Straßenbeiträge unser Ziel.“, sagt Fred Abel, Sprecher der IG Sachsenhausen.

Laut IG Sachsenhausen sieht der Gesetzentwurf vor, dass noch nicht bezahlte Bescheide von der Regelung profitieren können. Auf Antrag eines Zahlungspflichtigen können bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen sogar noch geändert und für den Bürger die Zahlungen über 5 Jahre auf bis zu 20 Jahren verbessert werden. Hierzu heißt es im Gesetz: „Die Beitrags- und Vorausleistungspflichtigen, die in den Jahren 2017 und 2018 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am … nach § 11 zur Zahlung von Strassenbeiträgen oder zu Vorausleistungen auf einmalige Strassenbeiträge verpflichtet wurden, sind bis zum 31. Dezember 2018 berechtigt, nach § 11 Abs. 12 einen Ratenzahlungsantrag oder einen Änderungsantrag zu einer bereits getroffenen Ratenzahlungsentscheidung zu stellen, soweit der Beitrag oder die Vorausleistung noch nicht vollständig gezahlt wurde.“

„Wir haben einen riesigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die Anlieger in Sachsenhausen, aber auch in ganz Hessen, geschafft. Für Sachsenhausen wird die neue Regelung für die noch ausstehenden Beiträge greifen und die Anlieger können die Strassenbeiträge, die noch ausstehen, über 20 Jahre verteilt zahlen. Das haben wir uns wirklich verdient. Jetzt werden wir für die komplette Abschaffung der ungerechten und aus unserer Sicht rechtswidrigen Strassenbeiträge weiterkämpfen“, so Fred Abel abschließend.

 

Persönliche Erklärung von Joachim Weber, Anlieger der Straße Sachsenhausen, die redaktionell als Ergänzung genutzt werden kann:
„Insgesamt hat die grundhafte Erneuerung der Straße Sachsenhausen bei meiner Frau und mir zu einer Beitragspflicht von insgesamt ca. 125.000€ geführt. Die Klagen dagegen erhalten wir weiter aufrecht. Ich freue mich außerordentlich, dass der Landtag wesentlichen Teilen meiner Forderungen, die ich in der Anhörung vorbringen konnte, gefolgt ist. Die Gemeinde sah es laut Bescheid als vertretbar an, dass wir Vermögenswerte veräußern können oder Firmenvermögen einsetzten sollen. Dagegen haben wir im Eilverfahren geklagt, weil dies aus unserer Sicht der aktuellen Gesetzeslage widerspricht. Wir werden diese Klage auch nicht zurückziehen, sondern das Gericht feststellen lassen ob das Verhalten der Gemeinde rechtswidrig war.“ Zitat Joachim Weber

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