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Die Hessenkasse startet: Wirkungsvolle und zielgerichtete Unterstützung für den Vogelsbergkreis

Die für den Vogelsberger Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Eva Goldbach, freut sich über den Start der Hessenkasse: „Die Hessenkasse ermöglicht den Städten, Kreisen und Gemeinden, sich zum September 2018 auf einen Schlag von den Risiken ihrer rund fünf Milliarden Euro Kassenkredite zu befreien. Das Land hilft bei der Tilgung und übernimmt Zinslasten und Zinsänderungsrisiken. Vom Entschuldungsprogramm profitieren bei uns die Kommunen Feldatal, Schotten und Ulrichstein, denen die Hessenkasse Kassenkredite in Höhe von 940.000, 6.100.000 und 4.400.000 Euro abnimmt. Der Vogelsbergkreis selbst wird um 83.100.000 Euro entschuldet. Das Gesamtvolumen für Kreis und Kommunen beträgt 94.540.000 Euro.“

„Ergänzend zur Hessenkasse legen wir für Kommunen, die keine Kassenkreditverschuldung aufweisen, ein weiteres Investitionsprogramm in Höhe von rund 691 Millionen Euro auf. Mit diesem Investitionsprogramm vom Land eröffnen wir den Kommunen ohne Kassenkredite zusätzliche Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen. Denn Kommunen, die in den letzten Jahren gut gewirtschaftet haben oder bereits selbst die Kassenkredite abgebaut haben, sollen dafür nicht das Nachsehen haben.“
Im Vogelsbergkreis profitieren davon alle Gemeinden, die nicht am Entschuldungsprogramm teilnehmen. Insgesamt können 24.589.881 € (inklusive Eigenanteil von zehn Prozent) investiert werden.
Dies sind im Einzelnen:

Alsfeld 4.505.879 €
Antrifttal 833.333 €
Feldatal 311.111 €
Freiensteinau 833.333 €
Gemünden (Felda) 833.333 €
Grebenau 833.333 €
Grebenhain 1.065.346 €
Herbstein 1.057.989 €
Homberg (Ohm) 1.625.636 €
Kirtorf 870.161 €
Lauterbach 3.777.409 €
Lautertal 833.333 €
Mücke 2.077.842 €
Romrod 833.333 €
Schlitz 2.631.844 €
Schwalmtal 833.333 €
Wartenberg 833.333 €

Der Förderbereich für das Investitionsprogramm der Hessenkasse ist bewusst weit angelegt. Eine breite Verwendungsmöglichkeit der Gelder für Infrastrukturinvestitionen ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Kommunen die Gelder zielgerichtet und wirksam einsetzen können. Im Rahmen des Programms sollen Investitionen in allen kommunalen Aufgabenbereichen förderfähig sein, unabhängig davon, ob es sich um pflichtige oder freiwillige Aufgaben handelt. In Ausnahmenfällen können auch Investitionen in kostenrechenden Einheiten (also Gebührenhaushalte) gefördert werden, falls dringender Handlungsbedarf in Bereichen wie Trinkwasserversorgung oder Abwasserentsorgung besteht.

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