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Finanzhilfe für von Hochwasser geschädigte Bürger und Betriebe

Bürgerinnen und Bürger, die durch nicht versicherbare Schäden in Folge des Starkregen-Ereignisses in den Gemeinden Dipperz, Hofbieber und Petersberg am 10. Mai 2018, in eine außergewöhnliche finanzielle Notlage gekommen sind, können noch bis 20. August einen Antrag auf Finanzhilfe beim Landkreis stellen.

Die Hilfe wird im Rahmen der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beschlossenen staatlichen Finanzhilfe bei Elementarschäden bewilligt. Sie kann zur Behebung erheblicher Schäden an gewerblichen Betrieben sowie an Gebäuden und Hausrat bei Privatgeschädigten gewährt werden. Auch landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe können eine Finanzhilfe erhalten. Schäden unter 5.000 Euro können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 20. August 2018 beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Wörthstraße 15, 36037 Fulda eingereicht werden. Ihnen sind aktuelle Nachweise der Vermögenslage (z.B. Einkommenssteuerbescheide, Rentenbescheide, Kreditverträge) beizufügen.

Für die Antragsstellung dürfen ausschließlich die amtlichen Antragsvordrucke verwendet werden. Die Formulare für die verschiedenen Schadensarten gibt es bei den Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Dipperz, Hofbieber und Petersberg, beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda (Herr Groß, Tel. 0661/6006-240, E-Mail: kommunalaufsicht@landkreis-fulda.de, oder Herr Huder, Tel. 0661/6006-242, E-Mail: kommunalaufsicht@landkreis-fulda.de) sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/sicherheit/finanzaufsicht).

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