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Kinder- und familienfreundliche Gemeinde Eichenzell

Die Gemeinde Eichenzell hat durch die Umsetzung von § 32c HKJGB der Landesförderung wieder einmal Familien in ihrer Gemeinde finanziell enorm entlastet.

Seit dem 01. August 2018 wird für jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vom Land Hessen eine Pauschale in Höhe von 135,60 Euro pro Monat an die Wohnsitzgemeinde, für sechs Stunden beitragsfreie Betreuung, gezahlt. Aufgrund dieser Pauschale musste die Gebührensatzung sowie die Benutzungssatzung für die Kindertagesstätten neu beschlossen werden. Das bedeutet, dass seit August die Eltern für sechs Stunden durchgehende tägliche Betreuung keine Gebühren zahlen müssen.

In der Gemeinde Eichenzell wurde diese Satzungsänderung außerdem zum Anlass genommen, die Betreuungszeiten familienfreundlicher zu gestalten. Die Öffnungszeiten wurden in allen acht Kindertagesstätten der Gemeinde Eichenzell vereinheitlicht und betragen seit August montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, bei durchgehender Mittagsbetreuung.

In den Kindertagesstätten Eichenzell-Akazienweg, Rönshausen und Rothemann wurden die Öffnungszeiten sogar erweitert. Hier besteht die Möglichkeit für alle Kinder der Gemeinde sogenannte Randzeiten morgens ab 7.00 Uhr und nachmittags bis 17.00 (freitags bis 16.30 Uhr) gegen eine geringe Gebühr zu ordern. Die Gebühr für die Randzeitbetreuung morgens beträgt monatlich 20,00 Euro und nachmittags monatlich 30,00 Euro.

Wie vom Land Hessen beschlossen besteht in Eichenzell für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für den Zeitraum von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr bei durchgehender Mittagsbetreuung Gebührenfreiheit. Die Gebühr für einen Ganztagsbetreuungsplatz kostet für das Einzelkind 20,00 Euro im Monat (vor Änderung 90,00 Euro), die von den Eltern zu zahlen sind. Besuchen gleichzeitig zwei Kinder (Geschwisterkinder) eine Einrichtung der Gemeinde Eichenzell ist das zweite Kind ab dem dritten Lebensjahr von der Gebühr vollkommen befreit (vorher 66,00 Euro). Geschwisterkinder, die eine Krippe besuchen, bekommen eine Gebührenermäßigung.

Weiterhin bleiben Kinder im letzten Kindergartenjahr (ehemals BAMBINI-Programm) wie bisher gänzlich von der Kindergartengebühr befreit. Die Gemeinde Eichenzell ist auch hier darauf bedacht die Eltern finanziell zu entlasten.

Für Mittagessen müssen die Eltern 3,15 Euro pro Mahlzeit bezahlen. Auch hier wird lediglich der Preis des Lieferanten an die Eltern weiter gegeben. Für die Betreuung über die Mittagszeit werden keine Gebühren verlangt.

Fazit: Die Gemeinde Eichenzell ist mit 20,00 Euro für eine Ganztagsbetreuung bei einem Kind und bei Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder und Gebührenfreiheit im letzten Kindergartenjahr mit Sicherheit führend im Landkreis. Durch die erweiterten Öffnungszeiten entsteht der Gemeinde Eichenzell ein Personalfehlbedarf von ca. 140 Stunden wöchentlich, dass entspricht zusätzlich 3,5 Ganztagskräfte die mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rund 180.000 Euro pro Jahr zu Buche schlagen.

In Eichenzell wurde sich entgegen der Darstellung in der Fuldaer Zeitung nicht auf Kosten der Familie bereichert. Hier hat niemand „klebrige Finger“.

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