Logo

Meilenstein für E-Mobilisten – Erste E-Ladesäulen an öffentlichen Parkplätzen

Die Stadt Fulda bietet in Zusammenarbeit mit der RhönEnergie ab sofort die ersten Ladesäulen für E-Autos an öffentlichen Parkplätzen an. Bisher gibt es eine Reihe von Ladesäulen im halböffentlichen oder privaten Raum, nun kommen sieben weitere an folgenden öffentlichen Parkplätzen hinzu: eine am Franzosenwäldchen, zwei in der unteren Sturmiusstr., eine in der Straße Unterm Hl. Kreuz, eine am Bonifatiusplatz und zwei an der Domdechanei.

Jede E-Ladesäule hat zwei Ladepunkte, so dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Der Strom wird zum gleichen Tarif zur Verfügung gestellt wie im Mobilitätstarif an der heimischen Steckdose auch. Gezahlt werden kann mit einer speziellen Tankkarte oder über einen QR-Code, der alle üblichen bargeldlosen Zahlungsmethoden ermöglicht. An allen Ladesäulen kann ausschließlich Ökostrom geladen werden.

„Wir freuen uns sehr, dass es uns durch die gemeinsamen Anstrengungen gelungen ist, diese sieben Ladesäulen an sehr attraktiven, sorgfältig ausgewählten und gut frequentierten Standpunkten in der Stadt zur Verfügung zu stellen“, so Stadtbaurat Daniel Schreiner beim Ortstermin in der Sturmiusstraße. Das gemeinsame Ziel sei es, das Thema E-Mobilität weiter voranzubringen, indem man dieses gut sichtbare Angebot schaffe. Nun hoffe man auf eine möglichst hohe Frequentierung. „Wenn sich das bewährt, sind wir gerne bereit über eine Ausweitung des Angebots nachzudenken.“ Martin Heun, Geschäftsführer der RhönEnergie, zeigte sich ebenfalls sehr zugfrieden: „Wir sind glücklich, für unsere Kunden weitere Möglichkeiten zum Aufladen ihrer E-Fahrzeuge anbieten zu können.“

Edgar Klüber, Christoph Hau (beide RhönEnergie), Stadtbaurat Daniel Schreiner, Werner Schäfer (Leiter Tiefbauamt der Stadt Fulda), Martin Heun (Geschäftsführer RhönEnergie).

Edgar Klüber (technischer Projektleiter RhönEnergie), Albrecht Schaab (Tiefbauamt der Stadt Fulda), Stadtbaurat Daniel Schreiner, Christoph Hau (Verantwortlicher E-Mobilität RhönEnergie), Werner Schäfer (Leiter Tiefbauamt der Stadt Fulda), Martin Heun (Geschäftsführer RhönEnergie).

Hinweis zur Parkregelung

Die 14 Stellplätzen an den E-Ladesäulen sind mit speziellen Schildern gekennzeichnet, die darauf hinweisen, dass dort ausschließlich mit E-Kennzeichen (bzw. Plakette bei ausländischen Fahrzeugen) gekennzeichnete Elektrofahrzeuge abgestellt werden dürfen. Auch für diese gilt die Parkscheinpflicht und die zulässige Höchstparkzeit von zwei Stunden. Alle anderen Fahrzeuge dürfen auf diesen speziell ausgewiesen 14 Stellplätzen nicht abgestellt werden. Selbst wenn ein Parkschein gezogen und gut sichtbar ausgelegt wurde, muss mit einem Verwarnungsgeld gerechnet werden, so die Straßenverkehrsbehörde.

Categories:

Alle Nachrichten