Logo

NOTDIENSTE ZOCKEN AB – Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dreisten Kanalhaien und gibt Tipps zum Umgang mit unseriösen Notdiensten

Rohrreinigungsnotdienste kommen bei Bedarf auch nachts vorbei, um ein verstopftes Rohr zu säubern. Oft stellen diese Unternehmen aber völlig überhöhte Forderungen von mehreren hundert Euro, die überrumpelte Verbraucher dann zu voreilig bezahlen. Doch die geforderten Summen sind häufig überhaupt nicht berechtigt. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, vor dem Bezahlen die Rechnung genau zu prüfen und sich im Einzelfall beraten zu lassen.

Wenn das Rohr verstopft, ist guter Rat oft teuer. Das stellte auch Tanja E. fest. Sie beauftragte eine Rohrreinigungsfirma. Etwa eine Stunde war die Firma vor Ort, letztlich erhielt Frau E. eine Rechnung von fast 900 Euro. Preistreiber war insbesondere die angeblich erforderliche TV-Inspektion des Rohrs mit einem Spezialgerät. Sie schlug mit rund 400 Euro zu Buche. Dabei handelte es sich um eine „Auftragserweiterung“, zu der sich die Kundin überreden ließ.

ÜBERHÖHTE PREISE ERKENNEN, NICHT VORSCHNELL ZAHLEN

„Unseriöse Notdienste rechtfertigen überhöhte Preise gerne mit dem unnötigen Einsatz von Spezialfahrzeugen oder Spezialwerkzeugen“, berichtet Kai-Oliver Kruske, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Vor Ort sollten sich Kunden aber keinesfalls zur Zahlung drängen lassen. Denn es ist einfacher, eine Rechnung zu kürzen, als eine Zahlung zurückzufordern – insbesondere, weil windige Anbieter mit komplizierten Firmen-Strukturen die Rückforderung massiv erschweren. Wer zur sofortigen Bezahlung genötigt wird, kann die Polizei alarmieren.

„Aber auch nach dem Auftrag kann eine rechtliche Beratung manchmal noch helfen, Kosten zu reduzieren“, so Kruske weiter. So berechnen manche Firmen zum Beispiel extrem überhöhte Posten oder mehrere unberechtigte Pauschalen gleichzeitig.

PREISE KÖNNEN GEGEN DIE „GUTEN SITTEN“ VERSTOSSEN

Auch „Bereitstellungspauschalen für einen 24-Stunden-Dienst“ können sich als rechtswidrig erweisen. „Und nicht zuletzt kann der Gesamtpreis so hoch sein, dass die Forderung sogar sittenwidrig ist“, sagt Kruske. „Dies kommt in Betracht, sobald die Rechnung mindestens doppelt so hoch wie der übliche Preis ist. Dann muss der Kunde eventuell gar nichts zahlen.“

Ganz ähnlich ist die Situation bei überteuerten Schlüsseldiensten. Auch hier kann eine Beratung im Einzelfall ergeben, dass Kunden Geld zurückfordern können oder gar nicht zahlen müssen. Anhaltspunkte zum Preisvergleich von Türöffnungen gibt die Übersicht der Verbraucherzentralen.

Darüber hinaus sollten Verbraucher immer genau hinsehen, woher ein Unternehmen kommt. Unseriöse Anbieter spiegeln etwa mit geschickter Programmierung ihrer Webseiten vor, am Ort des Bestellers zu sitzen. Der Blick ins Impressum verrät dann entweder, dass die Firma doch aus einem anderen Bundesland kommt oder gar nur vermittelnd tätig wird. Damit droht eine lange und für den Kunden eventuell teure Anfahrt.

Persönliche Beratungen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr 2 an. Terminvereinbarungen für das kostenpflichtige Beratungsangebot unter (0661) 77453 während der Öffnungszeiten, unter (069) 97 20 10-900 Montag bis Donnerstag von 10 – 16 Uhr sowie Freitag von 10 – 15 Uhr sowie online unter www.verbraucherzentrale-hessen.de

Categories:

Alle Nachrichten