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Spatenstich für den Neubau einer Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderung und einer Tagesförderstätte für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in Fulda

Die Hessische Landesregierung fördert den Neubau einer spezialisierten Pflegeeinrichtung und der Bibliothek in Fulda mit einem Zuschuss in Höhe von etwa 1,65 Mio. Euro und einem Landesdarlehen in Höhe von ca. 1,75 Mio. Euro. Die Tagesförderstätte erhält einen Zuschuss in Höhe von 470.000 Euro. Dr. Wolfgang Dippel, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Gesundheit, betonte beim Spatenstich, dass „die Hessische Landesregierung die hierfür erforderlichen baulichen Neubauten unterstützt, da auf diese Weise die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter vorangebracht wird. Sie sollen mitten in der Gemeinschaft gleichberechtigt und selbst bestimmt leben.“

Der geplante Neubau einer spezialisierten Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderung in der St.-Vinzenz-Straße in Fulda ist als Ersatzneubau des seit 1971 bestehenden Caritas Pflege- und Taubblindenheims „Herbert Nellessen“ – einer Einrichtung für hör- und sehbehinderte sowie für demente, ältere Menschen – geplant. Es handelt sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Einrichtung. Neben der Pflege und Versorgung von taubblinden Menschen und der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz soll in dem neuen Gebäude mit der Aufnahme von älter werdenden Menschen mit Behinderung ein besonderer Schwerpunkt gebildet werden. Eine Bibliothek, ausgestattet mit Hörbüchern und Büchern in Blindenschrift, rundet das neue Angebot ab.

Im Erdgeschoss und in einzelnen Räumen im Obergeschoss des neuen Gebäudes ist zudem noch eine Tagesförderstätte mit 20 Plätzen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen geplant. Die Tagesförderstätte soll Personen mit einem erworbenen Hirnschaden mit neurologischen Langzeitschäden in einem rollstuhlgerechten und barrierefreien räumlichen Umfeld geregelte tagesstrukturierende Angebote und individuelle Förderangebote unterbreiten.

„Wir freuen uns, dass wir mit unseren Fördergeldern in Projekte investieren können, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung erheblich verbessern“, hob Dr. Dippel hervor. „Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen sind zentrale Ziele der Hessischen Landesregierung.“

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