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Allgemeinverbindlichkeit für hessische Tarifverträge im Friseurhandwerk

Gute Nachrichten für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk Hessen. Nach langen Verhandlungen gibt es endlich einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende und Gesellen. Auf Empfehlung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist dieser Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt worden. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen wurden am 18.04.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Tarifvertrag für alle Betriebe verbindlich, auch für jene, die nicht in der Innung organisiert sind.
Alle angestellten Friseure/innen und Auszubildenden im Friseurhandwerk haben nun einen Rechtsanspruch auf die Vergütungssätze rückwirkend ab 01.08.2018. Viele Betriebe zahlen bereits die neuen Ausbildungsvergütungen und Tariflöhne. Soweit das nicht der Fall ist, sind die Lohnerhöhungen mittels geänderter Lohnabrechnungen rückwirkend an die Beschäftigten und Auszubildenden weiterzugeben. Auskünfte zu den aktuellen Tarifverträgen erteilt die Kreishandwerkerschaft Fulda als Innungsgeschäftsstelle oder der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen.

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